Heute erhielt ich einen Pressemitteilung der stellvertretenden Vorsitzenden der
SPD-Bundestagsfraktion Angelica Schwall-Düren zum kommenden Vertrag von Lissabon. Darin steht:
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Europaeische Union
demokratischer und transparenter, das Europaeische Parlament
sowie die nationalen Parlamente werden kuenftig eine groessere
Rolle einnehmen.
Ich habe Sie gefragt, was sie denn damit meint, und sie antwortete:
1. Mit dem Reformvertrag wird es zu einer deutlichen Verbesserung der Einflussmöglichkei-
ten des Europäischen Parlaments im Bereich der Mitentscheidung kommen. So wird das
ordentliche Gesetzgebungsverfahren zum Regelverfahren (Artikel 14, Absatz 1, EUV).
Dies wird von zentraler Bedeutung sein, denn das bedeutet eine Zunahme von gegen-
wärtig 45 auf 84 fallspezifische Handlungsermächtigungen für das Europäische Parla-
ment. Ferner werden die Rechte des Europäischen Parlaments auch dadurch gestärkt,
dass seine Rolle im Vertragsänderungsverfahren wachsen wird (Artikel 48 EUV). Dane-
ben sieht der Vertrag von Lissabon die Beteiligung des Europäischen Parlaments an
künftigen Konventen zur Vertragsreform vor und die Europaabgeordneten erhalten das
Recht, den Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen (Artikel 17, Absatz 7,
EUV).
Hier verliert sie allerdings kein Wort darüber, dass das EU-Parlament “degressiv proportional” ist. Einige EU-Mitgliedsländer senden mehr Abgeordnete in das Parlament, als ihnen von ihrer Einwohnerzahl her zustünden. Die Anzahl der Abgeordneten ist auch nicht abhängig von der Wahlbeteiligung, und es gibt keine einheitlichen Standards für die nationalen Wahlmodi, sodass die Abgeordneten unterschiedlich stark legitimiert sind.
Das Europäische Parlament ist im Grund auch kein Parlament, denn er verfügt nicht über ein Initiativrecht. D. h., er kann nicht von sich aus Gesetze vorschlagen. Er kann lediglich gemeinsam mit dem Rat, der aus je einem Vertreter je Regierung eines Mitgliedslandes gebildet wird, die Kommission dazu auffordern, Gesetze vorzuschlagen. Der eigentliche Initiator ist in jedem Fall die Kommission, also die “Regierung” der EU.
Das Europäische Parlament entscheidet auch nicht allein über die Annahme oder Ablehnung von Gesetzen. Auch hier muss es sich mehrheitlich mit einer qualifizierten Mehrheit des Rates einigen.
2. Der Vertrag von Lissabon stärkt aber auch die nationalen Parlamente der Mitgliedsländer
in ihren Rechten. Erstmals werden sie Mitwirkungsrechte (direkt und unmittelbar) am Ge-
setzgebungsverfahren der Europäischen Union haben. Dies erfolgt in Form des soge-
nannten „Frühwarnmechanismus“ sowie eines eigenen Klagerechts vor dem Europäi-
schen Gerichtshof in Luxemburg. So können in Zukunft Bundestag oder Bundesrat (dort
wo betroffen) die europäischen Gesetzesentwürfe innerhalb einer Frist von acht Wochen auf die Einhaltung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips überprüfen,
um dann bei Bedarf entsprechende Stellungnahmen abzugeben.
Die entsprechenden Gesetzespassagen finden sich im „Protokoll über die Anwendung
der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit“ in Artikel 6 sowie in Artikel
8.
Damit Bundestag und Bundesrat ihre Rechte wirkungsvoll ausüben können, hat im Som-
mer eine entsprechende Anpassung der Begleitgesetzgebung stattgefunden.
3. Erstmalig kann in der Europäischen Union ein EU-weites Bürgerbegehren durchgeführt
werden. Artikel 11, Absatz 4, EUV sieht vor, dass hierzu mindestens eine Million Bürge-
rinnen und Bürger der Union ihre Unterschrift leisten müssen. Kommt diese Zahl zustan-
de, ist die Europäische Kommission aufgefordert, die Initiative aufzunehmen, um entspre-
chende Gesetzesvorschläge vorzulegen. – Dadurch werden Elemente der direkten De-
mokratie in der EU eingeführt.
Das ist kein Element Direkter Demokratie, sondern eine Petition – eine Bittschrift. Und sie ist im Grunde an das falsche Gremium adressiert, die Kommission. Falsch nicht nur deshalb, weil eigentlich das EU-Parlament ein Initiativrecht haben sollte, sondern auch, weil die Mitglieder der Kommission nicht direkt gewählt sind. Die Kommission ist nicht dazu verpflichtet, dem Ansinnen der Initiatoren Folge zu leisten und dem EU-Parlament und Rat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, und weil ihre Mitglieder nicht direkt gewählt werden, müssen sie auch nicht fürchten, deshalb an Direktstimmen zu verlieren.
Davon abgesehen sind die Hürden zu hoch. Es müssen sich jeweils mindestens 1/500 der Bürger von mindestens einem Viertel der EU-Staaten an der Initiative beteiligen. Das bedeutet bei derzeit 27 Mitgliedsstaaten Bürger aus 6 oder 7 Staaten. Das ist nur für gut vernetzte internationale NGOs zu machen: attac, Greenpeace, WWF, Amnesty International … Aber das genügt immer noch nicht. Zusätzlich wurden noch bürokratische Hürden eingebaut:
d) Die Bekundung der Unterstützung einer Bürgerinitiative darf nur einmal abgegeben werden. Jede Unterstützungsbekundung enthält eine gesonderte eidesstattliche Erklärung der unterstützenden Person, dass sie nicht bereits zuvor ihre Unterstützung für dieselbe Bürgerinitiative bekundet hat.
e) Jede Unterstützungsbekundung kann bis zum Ablauf der Frist für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen widerrufen werden. Die ursprünglich bekundete Unterstützung gilt damit als von vornherein nicht erklärt. Jede unterstützende Person ist hierüber durch die Organisatorinnen und Organisatoren zu informieren. Jede Unterstützungsbekundung muss eine gesonderte Erklärung der unterstützenden Person enthalten, dass sie diese Belehrung erhalten hat.
f) Jede unterstützende Person erhält von den Organisatorinnen und Organisatoren eine Kopie ihrer Unterstützungsbekundung, einschließlich der Kopie ihrer eidesstattlichen Erklärung sowie ihrer Erklärung über die Kenntnisnahme der Widerrufsmöglichkeit.
Dies geht aus einem Thesenpapier des Europäischen Parlamentes zur Durchführung des Bürgerbegehrens hervor. Darin heißt sie allerdings “Bürgerinitiative”, was nicht weniger irreführend ist, denn weder Bürgerbegehren noch Bürgerinitiativen sehen einen Volksentscheid vor, wenn die Kommission den Vorschlag ablehnt.
4. Die Aufnahme der Grundrechtecharta in den Vertrag von Lissabon ist ebenfalls ein sehr
großer Erfolg, wenngleich diese in Großbritannien und in Polen nicht zur Anwendung
kommt. Durch die Grundrechtecharta werden die Institutionen der Europäischen Union,
insbesondere die Europäische Kommission, erstmals an Grundrechte gebunden. – Der
Schutz der Grundrechte durch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht wird
somit ergänzt.
Das bringt de facto eigentlich kaum etwas, weil die Grundrechtecharta auf deutsche Initiative hin entstanden ist und vom Grundgesetz beeinflusst wurde. Zu verdanken ist dies dem Vorsitzenden des Konvents, dem ehemaligen Verfassungsrichter und Bundespräsidenten Roman Herzog. Außerdem sollte sich von selbst verstehen, dass die Gremien der EU an die Grundrechte gebunden sind.
Was ist schlimmer als ein unsachlicher Wahlkampf? Gar kein Wahlkampf! Zwar haben wir Wahlen, aber scheinbar keinen Wahlkampf.
So kommt hier also wieder Ingo Wellenreuther zu Ehren. Er war offenbar nicht dazu in der Lage, die einfache Frage von Mehr Demokratie zu beantworten, wie er zur Einführung von Volksentscheiden steht. Dies ist ganz klar Wählertäuschung, denn schließlich war er es, der während der letzten Bundestagsdebatte stellvertretend für die Fraktion die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene ablehnte. Wer Verantwortung übernehmen will, muss auch eine Haltung haben.
Es wird suggeriert, die Einführung von Volksentscheiden sei ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit. Es wird behauptet, nur durch die direkte Demokratie könne das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden und könnten die Wähler wieder an die Wahlurnen zurückgeholt werden.
Gerade CDU und CSU haben nicht viel unternommen, um die Bürgerbeteiligung zu stärken oder die Politikverdrossenheit zu bekämpfen. Nie in ihrer Geschichte waren CDU und CSU Vorkämpfer für die Bürgerbeteiligung. Ganz im Gegenteil: Wenn Volksentscheide sabotiert wurden, waren meist diese Parteien die Täter.
Dies ist Ausdruck der Ideologie konservativer Parteien. Sie haben dem Wähler gegenüber eine patriarcharlische, bevormundende Haltung. Wer sie wählt, überträgt ihnen ihrer Ansicht nach seine Mitspracherechte. Daher sind politische Entscheidungen durch die Repräsentanten per se demokratisch legitimiert. Dies gilt selbst dann, wenn in einem Volksentscheid mehr Wähler entschieden haben, als CDU wählten, wie im Falle der in Hamburg gegen den Willen der Bürger privatisierten Kliniken.
Bezeichnend war das Gespräch, dass ich gestern mit einem CDU-Mitglied über Volksentscheide führte. Er meinte, das Volk wäre zu dumm, selbst politische Entscheidungen zu treffen. Im Laufe des Gesprächs kam heraus, dass die Mitbürger, die er für dumm erklärte, lediglich eine andere Meinung vertraten oder etwas nicht richtig verstanden haben. Nach seiner Ansicht ist es sozusagen Aufgabe der Parteien, den Wählerwillen von jeglicher Dummheit zu befreien und ihn in Gesetze zu gießen. Konservative Parteien sehen sich als wählbaren Dummheitsfilter.
Erstens. Auch wenn Herr Kollege Wieland eine andere Einschätzung der Geschichte hat: Volksabstimmungen bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung.
Schon in der Weimarer Zeit haben sie das Volk aufgewühlt und gespalten und das Vertrauen ins Parlament zusätzlich erschüttert. Im Nazireich wurden Volksabstimmungen missbraucht, um diktatorische Entscheidungen im Nachhinein zu legitimieren.
Diese Aussage entblößt das seltsame Demokratieverständnis Konservativer. Schon in der Weimarer Zeit hatten wir eine pluralistische Gesellschaft, in der unterschiedliche Ansichten zu finden waren. Die Demokratie ist eine Staatsform, die sich gerade damit abfindet, dass die Menschen unterschiedliche Interessen und Ansichten haben. Ihre Leistung ist, Frieden zwischen den Menschen herzustellen, indem sie ihre unterschiedlichen Ansichten und Interessen in die politische Willensbildung integriert. Es ist nicht ihre Aufgabe, Unterschiede zu nivellieren oder eine Volksgemeinschaft herzustellen. Das kam erst nach der Weimarer Republik. Die Vorgängerparteien von CDU und CSU wirkten hieran aber tatkräftig mit.
Abgesehen von den politischen sind auch die historischen Kenntnisse Wellenreuthers eher beschränkt. Es gab in den 15 Jahren, in denen die Republik bestand, nur zwei Volksentscheide. Beide sind gescheitert. Der erste zur Enteignung der Fürsten, der von KPD und SPD initiiert wurde, scheiterte unecht, d. h., er scheiterte trotz einer Mehrzahl an Ja-Stimmen an der zu geringen Beteiligung, was möglicherweise auch auf die massiven Drohungen der Junker zurückzuführen ist. Der von den rechtsextremen Parteien und Verbänden unterstützte Volksentscheid gegen den Young-Plan scheiterte hingegen echt und haushoch: Nur 13,8 Prozent der Wahlberechtigten stimmten für den Entwurf. Dass der Volksentscheid zum Popularitätsschub der NSDAP beigetragen hat, ist sicherlich kein Grund, 80 Jahre später Volksentscheide abzulehnen.
Nach der Machtergreifung hat die NSDAP keine Volksentscheide mehr zugelassen. Hitler ließ, um sich seine Politik bestätigen zu lassen, Plebiszite durchführen, aber Plebiszite sind keine Volksentscheide und Deutschland war damals keine Demokratie mehr. Außerdem achtete er darauf, Plebiszite nur zu populären Entscheidungen durchzuführen. Der Krieg oder der Holocaust gehörten nicht dazu.
Seltsamerweise wurden Plebiszite in den jungen Jahren der Bundesrepublik wiederholt durchgeführt. Zuletzt wurde 1998 ein Plebiszit zur Einführung einer Doppelten Staatsbürgerschaft vorgeschlagen. Raten Sie mal, von wem? Genau, CDU und CSU! Wenn sie ihrer Politik ausländerfeindliche Stimmungen zu Nutze machen will, bedienen diese Parteien sich gerne des ansonsten gefürchteten Bürgerwillens, ob nun bei Plebisziten gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft oder einem Referendum gegen den EU-Beitritt der Türkei.
Zweitens können Volksabstimmungen den immer schwierigeren und komplexeren Fragestellungen unserer pluralistischen Welt nicht gerecht werden. Ein Volksentscheid ist ein primitives Verfahren, bei dem eine Frage mit Ja oder mit Nein zu beantworten ist. Im Gegensatz dazu ist unser bestehendes Gesetzgebungsverfahren ein lernendes Verfahren.
Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Nach der ersten Lesung schließt sich eine intensive Behandlung in Ausschüssen an. Sachverständigenanhörungen und Expertengespräche sowie Berichterstattergespräche werden durchgeführt.
Zudem wird eine Folgenabschätzung vorgenommen. Teilweise bewertet sogar ein extra eingerichtetes Gremium, der Normenkontrollrat nämlich, den entstehenden Zuwachs an Bürokratie. Das ist ein gründliches Verfahren, bei dem Kompromisse ausgehandelt werden zum Wohle der Allgemeinheit, aber auch zum Wohle von Minderheiten. Bei Volksentscheiden ist ein solch ausgewogenes, auf Kompromissbereitschaft basierendes Entscheidungsverfahren nicht möglich.
Die Bundesrepublik ist eine sogenannte “Konkurrenzdemokratie”. Sie heißt so, weil die Parteien mit ihren Vorschlägen konkurrieren und nach Möglichkeit Zugeständnisse an andere Parteien vermeiden. Ein wirklich “lernendes Verfahren” findet sich in der Konkordanzdemokratie der Schweiz. Da in der Schweiz Volksentscheide möglich sind, aber auch dort als letzter Ausweg und Ohrfeige für die Volksvertreter betrachtet werden, haben sich besondere Verfahren entwickelt, um eine möglichst große Einigkeit bei politischen Entschlüssen zu erreichen und Volksentscheide zu vermeiden. So ist es für die schweizer Parteien üblich, möglichst große Koalitionen zu bilden. Bei Gesetzgebungsverfahren werden alle betroffenen Interessenvertreter (Vereine, Verbände, Gewerkschaften usw.) über den Entwurf befragt und um eine Stellungnahme gebeten. Wer sich übergangen fühlt, kann sich in dieses Verfahren (”Vernehmlassung”) notfalls durch gerichtlichen Beschluss aufnehmen lassen. Werden die Einwürfe eines Vereins oder Verbandes ignoriert, steht diesem immer noch der direktdemokratische Weg offen.
Anders in Deutschland. Hier finden die Debatten in Ausschüssen statt. Da Ausschusssitzungen nicht öffentlich sind, fehlt die öffentliche Kontrolle über das Verfahren. Gäbe es sie, würde sich bald herausstellen, was mir ein ehemaliges Mitglied eines Landtages erzählt hat: Die Angehörigen der Mehrheitspartei ignorieren sämtliche Beiträge der der Mitglieder anderer Parteien. Häufig wird auch ein Ministerentwurf ohne ernsthafte Debatte durchgewunken.
Wirkliche Diskussionen gibt es hingegen darüber, welche Experten befragt werden sollen. Jede Partei sucht sich von vornherein die Experten, bei denen sie sich sicher ist, dass sie eine Ansicht vertreten, die die Parteilinie stützt.
Von “lernendem Verfahren” kann im deutschen Parlamentarismus wirklich keine Rede sein.
Initiatoren eines Volksentscheids hingegen müssen von vornherein darauf achten, möglichst viele Unterstützer für ihre Sache zu finden, denn ansonsten würde ihr Vorhaben bereits beim Sammeln von Unterstützerunterschriften scheitern. In der Praxis handelt es sich bei ihnen meisten um Nichtregierungsorganisationen und Vertreter von Minderheiten, die durch Volksentscheide und ihre Vorstufen (Volksinitiative und Volksentscheid) endlich die Möglichkeit haben, wirkungsvoll Einfluss auf die Politik zu nehmen und diesen demokratisch zu legitimieren.
Und selbstverständlich entscheidet man sich in einem Volksentscheid zwischen Ja und Nein – wenn man überhaupt teilnimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Abgeordnete eine andere Möglichkeit haben. Aber vielleicht ist meine Fantasie auch zu beschränkt, um zu begreifen, was Abgeordnete sich einfallen lassen, um sich vor Entscheidungen und Stellungnahmen zu drücken. Vielleicht gibt es eine vierte Möglichkeit jenseits jeder vorstellbaren Logik, für die man Experte oder wenigstens Politiker sein muss.
Drittens. Für besonders groß halte ich die Gefahr, dass wichtige Sachfragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern danach, welche Interessengruppe die bessere Lobbyarbeit macht, wie schlagwortartig Parolen unters Volk gejubelt werden oder wer welche Prominenten mit entsprechender Werbewirkung für seine Sache gewinnen kann. Die Folge wäre ein unsachlicher Abstimmungskampf, der auch noch die Gefahr der Manipulation in sich birgt.
Es gibt sehr viele Beispiele, die zeigen, dass unser parlamentarisches System nicht zu sachgerechten Entscheidungen in der Lage ist, beispielsweise das völlig wirkungslose, Verbrechen verharmlosende und rechtsstaatlich bedenkliche Gesetz, mit dem Internetsperren ermöglicht wurden. Wirklich schockiert hat mich jedoch der aufrüttelnde Beitrag von Panorama, der bewies, dass die Abgeordneten nicht die geringste Ahnung von der EU-Verfassung hatten, über die sie noch am selben Tag abstimmten. Und Panorama fragte hauptsächlich nach Inhalten, die nicht neu, sondern bereits durch andere Abkommen längst Wirklichkeit waren.
Der Abgeordnete von heute muss ein Generalist sein, der Kompetenz vorgaukeln können, aber nicht unbedingt haben muss.
Anders sieht es bei Volksentscheiden aus. Die Initiatoren sind spezialisiert auf bestimmte Sachgebiete: Gewerkschaften, Vereine für Umweltschutz, Kinderrechte, Bürgerrechte, Menschenrechte, Wirtschaftsverbände, Unternehmer- und Handwerkervereinigungen, Branchen- und Berufsverbände usw. Im Gegensatz zu den Parteien ballt sich hier tatsächlich der Sachverstand. Zwar haben diese Vereinigungen auch Interessen, die sie durchsetzen wollen – aber dies können sie nur, wenn sie das Volk auch tatsächlich davon überzeugen.
Lobbyismus ist nichts durchweg Schlechtes. Er ist dann schlecht, wenn sich nur die Lobbyisten durchsetzen, die über genügend Geld verfügen, sich ihre Abgeordneten einzukaufen. Lobbyismus bedarf deshalb demokratischer Kontrolle – und die führt das Volk am besten selbst durch.
Dass diese Kontrolle funktioniert, zeigte die Volksabstimmung in Berlin über den Erhalt des Flugplatzes Tempelhof. Er scheiterte trotz hoher Spenden aus der Wirtschaft, der Unterstützung der Springerpresse und der – man glaubt es kaum – CDU.
Diese Tatsache entblößt nicht allein die Heuchelei, mit der die CDU diese Diskussion führt. Sie zeigt auch, dass die Rolle von Medien und Werbung enorm überschätzt wird. Tatsächlich ist es so, dass die Bürger sich die Medien nach ihrer vorgefertigten Meinung aussuchen. Der Medienkonsument will, dass sein Weltbild bestätigt und nicht erschüttert wird. Ein Linker liest keine FAZ, ein Rechter keine taz. Dennoch ist er durchaus dazu in der Lage, zu erkennen, wenn etwas nicht stimmt, weil es heutzutage unmöglich ist, Nachrichten nur aus einer Hand zu erfahren. Der kritische Medienkonsum ist gewährleistet, solange wir eine freie Presse haben.
Viertens ist meines Erachtens nicht einzusehen, warum sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen und unpopuläre oder schwierige Entscheidungen dem Volk überlassen sollen. In jeder Legislaturperiode gibt es richtungsweisende Entscheidungen, für die man Politiker bzw. Parteien alle vier Jahre politisch zur Verantwortung ziehen kann.
Diese Möglichkeit, alle vier Jahre die Politiker und die Parteien zur Verantwortung zu ziehen, wäre bei der Gesetzgebung durch Volksentscheide eingeschränkt. Damit würde insgesamt eine Abwertung des Parlaments einhergehen, und es würde zu einem weiteren Bedeutungsverlust beitragen, der bereits durch die Normenflut der europäischen Institutionen und die unsägliche Neigung, politisch brisante Debatten mehr in Talkshows als im Parlament auszutragen, eingetreten ist.
Ingo Wellenreuther hat eines der wesentlichen Elemente der Direkten Demokratie offensichtlich nicht begriffen: Von den drei Stufen der Volksgesetzgebung (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) stellen zwei ein ausdrückliches Mandat an die Abgeordneten dar. Für Volksinitiative und Volksbegehren werden nämlich Unterschriften für eine Gesetzesvorlage gesammelt und dem Parlament vorgelegt, das daraufhin entscheiden kann, sie abzulehnen, anzunehmen oder einen Kompromiss zu suchen. Das Parlament würde gestärkt, nicht aber geschwächt werden. Der Abgeordnete kann sich also gar nicht drücken, sondern wird ausdrücklich von Bürgern dazu aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und klar Stellung zu beziehen. Aber selbst wenn er nicht in ihrem Sinne entscheiden sollte, kann er dafür nicht in jedem Fall bei den nächsten Wahlen abgestraft werden. Im deutschen Wahlsystem gibt es für die Kandidaten genügend Möglichkeiten, sich einer Strafe durch den Wähler zu entziehen, z. B. sichere Listenplätze.
Und nebenbei: Wenn Herr Wellenreuther wirklich etwas gegen die angebliche Normenflut (die in erster Linie dem Verbraucherschutz dient) der europäischen Institutionen hat, hätte er gegen den Vertrag von Lissabon stimmen und eine Neuregelung fordern sollen. Dies hat er nicht getan. Stattdessen beklagt er sich, als wäre er Normalbürger am Stammtisch und kein Abgeordneter. Fürchtete er etwa, dass der Vertrag an seiner Gegenstimme scheitern würde? Wäre die Bundesrepublik in Anarchie versunken, wenn er eine andere Meinung als die seiner Fraktion vertreten hätte?
Fünftens. Letztlich wäre die föderale Grundstruktur unseres Staates tangiert, weil die in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte grundsätzliche Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung nicht mehr gewährleistet wäre. Eine Konkurrenzvorlage durch den Bundesrat sehen die Gesetzentwürfe nämlich nicht vor.
Dieses Argument ist unsachlich. Das Grundgesetz schreibt nämlich nicht vor, dass die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung nur durch den Bundesrat gewährleistet werden kann. Es sind auch andere Modelle denkbar, wie das Prinzip der doppelten Mehrheit in der Schweiz (Es muss sowohl die Mehrheit der Bevölkerung als auch der Kantone erreicht werden.). Der Vorschlag von Mehr Demokratie beispielsweise sieht vor, dass ein Gesetz dann durch eine Volksentscheid zustandegekommen ist, wenn die Mehrheiten in den Ländern auch eine Mehrheit im Bundesrat ergeben würden.
Ich habe im Übrigen noch nie verstanden – vielleicht hören Sie zu; dann verstehen Sie es –, warum der Vorschlag, dem Parlament in wichtigen Fragen die gesetzgeberische Entscheidungskompetenz zu entziehen und dem Volk zu übertragen, ausgerechnet zu einem höheren Vertrauen in die Parlamentarier führen soll.
Dem Parlament wird nicht endgültig die Entscheidungskompetenz entzogen. Die Bürgern können die Entscheidungskompetenz an sich ziehen, wenn sie in nennenswerter Zahl der Ansicht sind, die Abgeordneten würden nicht in ihrem Interesse handeln. Dazu würde es aber erst kommen, wenn die Abgeordneten nicht auf den Vorschlag der Initiative eingehen.
Eine Niederlage im Volksentscheid ist für einen Politiker eine Ohrfeige. Direkte Demokratie zwingt Politiker also zu mehr Bürgernähe und Kompromissbereitschaft. Dies wirkt vertrauensbildend.
Was die behauptete höhere Wahlbeteiligung anbelangt – jetzt komme ich zu Berlin –, beweisen nicht nur die in Berlin durchgeführten bzw. bevorstehenden Volksentscheide das Gegenteil. 36 Prozent Wahlbeteiligung bei der Frage „Tempelhof“ und eine in gleicher Höhe erwartete Wahlbeteiligung bei der Frage „Pro Reli“ sprechen eine deutliche Sprache, nämlich: Direkte Demokratie führt eben nicht zu einer höheren Wahlbeteiligung.
Das heißt Abstimmungsbeteiligung. Wahlen sind nicht dasselbe wie Abstimmungen, und das Grundgesetz unterscheidet sie in Artikel 20 ganz klar. Die Abstimmungsbeteiligung ist deshalb niedrig, weil selbstverständlich fast nur die an einer Abstimmung teilnehmen, die sich vom Abstimmungsgegenstand irgendwie betroffen fühlen. Weshalb sollte beispielsweise jemand ohne Kinder oder Kinderwunsch über eine Schulreform abstimmen, wenn er nicht gerade Lehrer ist oder werden will?
Beide Volksentscheide, also sowohl “Tempelhof” als auch “Pro Reli” wurden übrigens von der CDU unterstützt. Es ist schon ziemlich dreist, Volksentscheide abzulehnen und dabei auf seine eigenen Volksentscheide hinzuweisen.
Was das Thema Politikverdrossenheit anbelangt, hat in diesem Zusammenhang der Regierende Bürgermeister von Berlin seinen eigenen Beitrag geleistet, indem er im letzten Jahr vor der Abstimmung verkündete, dass der Berliner Senat unabhängig von der Entscheidung des Volkes über Tempelhof den City-Airport schließen werde.
Die CDU hat die Wahlen in Hamburg und Thüringen auch deshalb verloren, weil sie Volksentscheide verhindert bzw. rückgängig gemacht hat. Wowereit hätte damit rechnen müssen, dass ihm bei der nächsten Wahl Ähnliches widerfahren wäre wie seinem Freund von Beust in Hamburg.
Sowohl SPD als auch CDU haben bereits Volksentscheide kassiert. Es ist heuchlerisch, nur die Schandtaten der anderen und nicht die eigenen zu nennen, erst recht, wenn es um dasselbe Thema geht.
Ingo Wellenreuthers Äußerungen enthüllen das entsetzlich niedrige Niveau und die Unsachlichkeit, mit der die CDU Debatten zur Direkten Demokratie führt. Sie lassen die patriarchalische Ideologie dieser Partei erkennen, die sich durch eine Regierungsbeteiligung dazu berechtigt sieht, Entscheidungen auch gegen den Willendes Souveräns durchzusetzen und dazu auch Volksentscheide rückgängig zu machen. Und sie offenbaren den Mangel an Verantwortungsbewusstsein und Respekt gegenüber dem Volk, der diese Partei prägt.
Seltsamerweise wurden Plebiszite in den jungen Jahren der Bundesrepublik wiederholt durchgeführt. Zuletzt wurde 1998 ein Plebiszit zur Einführung einer Doppelten Staatsbürgerschaft vorgeschlagen. Raten Sie mal, von wem? Genau, CDU und CSU! Wenn sie ihrer Politik ausländerfeindliche Stimmungen zu Nutze machen will, bedienen diese Parteien sich gerne des ansonsten gefürchteten Bürgerwillens, ob nun bei Plebisziten gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft oder einem Referendum gegen den EU-Beitritt der Türkei.
Am 25. Juni erhielt ich eine Pressemitteilung des Koordinators für Energiefragen der CDU, Joachim Pfeiffer. Er war vor seiner politischen Karriere Angestellter der Energie-Versorgung Schwaben AG, einer Vorgänger-Gesellschaft der EnBW.
Kernkraft schont Umwelt und Geldbeutel
Ökoinstitut-Studie erwartet kurzfristig einen preisdämpfenden Effekt von 5-10 Euro pro Megawattstunde
Ohne eine Laufzeitverlängerung der deutschen Kernkraftwerke müssten die Kapazitäten durch neue Kraftwerke, vermutlich Gaskraftwerke, mit höheren Stromgestehungskosten ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ohne eine Laufzeitverlängerung die Strompreise stärker ansteigen werden. Das stellt auch – entgegen anderen Behauptungen – das Ökoinstitut fest. Die Studie erwartet kurzfristig einen preisdämpfenden Effekt von 5-10 Euro pro Megawattstunde.
Das Gutachten „Ökonomische Auswirkungen alternativer Laufzeiten von Kernkraftwerken in Deutschland“, erstellt vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI) und dem Energy Environment Forecast Analysis GmbH, Berlin (EEFA) aus dem Jahr 2005, kommt zu einem ähnlichen Schluss. Laut der Studie kommt es bei einer KKW-Gesamtbetriebszeit von 40 Jahren zu Strompreisminderungen von 11 Prozent, bei einer Betriebszeit von 60 Jahren sogar um bis zu 24 Prozent.
Die erneute Diskussion um die Energiepreise, die Auswirkungen des Klimawandels und der ständig schwelende Gaskonflikt zwischen der Ukraine und Russland zeigen wiederholt, dass die Energieversorgung nie allein aus einer Perspektive betrachtet werden darf. Das Preisargument allein reicht für eine sachliche Energiepolitik nicht aus. Wirtschaftlichkeit und Verlässlichkeit der Energieversorgung dürfen auf dem Weg zu Energieeffizienz und Energieinnovationen nicht auf der Strecke bleiben. Der von der rot-grünen Bundesregierung mit den Energieversorgern verhandelte Ausstieg aus der Kernkraftnutzung weckt solche Zweifel. Es sollen Stromerzeugungskapazitäten stillgelegt werden, für die kein ausreichender, grundlastfähiger und klimaschonender Ersatz in Sicht ist.
Uran ist ein radioaktives Metall. Das bringt mit sich, dass es abgebaut werden muss. Bereits dieser Abbau ist umwelt- und klimaschädlich. Dasselbe gilt für Transport, Lagerung und Endlagerung.
Wie alle abbaubaren Energielieferanten ist Uran eine endliche Ressource. Die OECD Nuclear Energy Agency erstellt alle zwei Jahre einen Bericht über die entdeckten Vorkommen und den Verbrauch des Urans. Danach dürften die Uranvorkommen noch bis zu 100 Jahren ausreichen, wenn der jährliche Verbrauch auf dem Niveau von 2006 verbleibt. (siehe S. 88 f.) Das wird er natürlich nicht, wenn mehr Kernkraftwerke gebaut als stillgelegt werden. Um tatsächlich den Klimawandel aufzuhalten, braucht es wesentlich mehr Kernkraftwerke, was, abgesehen davon dass es die Ressourcen entsprechend mindert, das Risiko von Atomunfällen, Terroranschlägen und neuen Atommächten wesentlich erhöht.
Die Minderung der Ressourcen hat natürlich auch zur Folge, dass die Preise sich entsprechend erhöhen können, sobald die Konkurrenz am Weltmarkt nachlässt oder es zu Krisen kommt. Das ist nicht unwahrscheinlich, denn Deutschland bezieht sein Uran in erster Linie aus Russland. Bedeutende Vorkommen finden ich auch in Niger, Kasachstan, Südafrika und Namibia. Alles Länder, bei denen nicht von “Versorgungssicherheit” gesprochen werden kann. Aber selbstverständlich verfügen auch Kanada, Brasilien und Australien über hohe Vorkommen.
Eine weitere Verschiebung des Energieträgermixes zu Gunsten von Erdgas durch Verzicht auf Kohle und Kernenergie erhöht die Abhängigkeit von Russland, die Preise steigen und eine Stromlücke wird wahrscheinlicher. Erneuerbare Energien werden, trotz des ehrgeizigen Ausbaus, auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, diese Lücke allein zu schließen.
Die Laufzeiten der in Deutschland in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke müssen deshalb auf das betriebswirtschaftlich übliche Maß unter Wahrung der vorgeschriebenen Sicherheitsstandards verlängert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch die Bereitschaft der Energieversorgungsunternehmen, den größten Teil des zusätzlichen Gewinns für die Entlastung der Bürger und für einen Fonds für Forschung im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz bereitzustellen. Zudem werden wir dabei auf die Wettbewerbsneutralität achten, damit keine Unsicherheiten für das marktliche Umfeld entstehen.
Nicht gegeneinander, sondern miteinander ist bei der Energieversorgung der richtige Ansatz. Statt die Energieträger gegeneinander auszuspielen, setzt die Union auf einen breiten Mix. Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke, Ausbau der Erneuerbaren Energien, Effizienzsteigerungen und Investitionen in moderne konventionelle Kraftwerke bieten die Chance, bis 2020 über 60 Prozent des Stroms CO2-frei zu produzieren – und das unabhängig und bezahlbar.
Wir bleiben auch dann von Importen abhängig, wenn wir die Atomkraftwerke weiter laufen lassen. Denn sowohl der Steinkohle- als auch der Uranabbau sind in Deutschland keine nennenswerten Größen mehr. Darüber ist man in den betroffenen Regionen auch heilfroh.
Eine leider nicht unabhängige Studie des Forums ökologisch-soziale Marktwirtschaft im Auftrag von Greenpeace legt jedoch nahe, weshalb der Atomstrom in Deutschland billiger ist: Der Staat subventioniert massiv die Atomenergie und verzerrt so den Markt. Einerseits heucheln Parteien wie die CDU also, mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt schaffen zu wollen, andererseits fördern sie die von der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnte Atomenergie.
Wie in den meisten Demokratien sind auch in Deutschland die Aufgaben von Polizei und Armee grundsätzlich getrennt. Dies soll verhindern, dass Parlamente die Gewaltenteilung aushebeln. Die ohnehin mit rechtsstaatlichen Prinzipien auf dem Kriegsfuß stehende CDU hat damit ein Problem und möchte die jüngsten Geiselnahmen am Horn von Afrika dazu nutzen, die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen zu dürfen:
Besser pragmatische Lösungen
Eine klarstellende Grundgesetzänderung wäre die beste Alternative
Zu den Diskussionen um die Zuständigkeiten bei Geiselbefreiungen erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert MdB:
Eine klarstellende Grundgesetzänderung wäre die beste Alternative, die Problematik der Geiselbefreiung rechtlich zu lösen. Dies ist zurzeit politisch nicht möglich, da die Mehrheitsverhältnisse dagegen sprechen. Dennoch muss der Staat auch unterhalb dieser Schwelle agil und handlungsfähig bleiben. Die wieder aufflammende Debatte um die Befreiung deutscher Geiseln im Ausland ist daher wenig hilfreich. Im Sinne der Menschen in solch misslichen Lagen, ist vielmehr Pragmatismus angebracht. Die Entscheidung, welches Ressort im konkreten Fall eine Befreiung durchführt, muss von der Erfolgswahrscheinlichkeit abhängig gemacht werden. Demjenigen, dessen Ansatz mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Befreiung der Geiseln führt, sei es Bundeswehr oder Polizei, muss der Vorzug gegeben werden. Die hochprofessionellen Spezialeinheiten, KSK und GSG 9, sollten im Bedarfsfall gemeinsam agieren können. Es wäre fahrlässig, sich bietende Synergieeffekte ungenutzt zu lassen. Ein Streit um Zuständigkeiten ist auf jeden Fall fehl am Platze. So etwas verstehen die Menschen in unserem Land nicht. Es ist bei Entführungsfällen entscheidend, effektiv und zügig zu handeln. Kompetenzrangeleien dürfen nicht auf dem Rücken der Geiseln und ihrer Angehörigen ausgetragen werden. Außerdem muss Deutschland handlungsfähig gegenüber einer Gruppe von kriminellen Piraten sein und von der Praxis der Lösegeldzahlung wegkommen.
Tatsächlich geht es der CDU um dasselbe wie immer: Sie möchte einfach die Bundeswehr auch im Innern einsetzen können. Dies ist aber bereits in einem begrenzten Rahmen, beispielsweise zum Katastrophenschutz, möglich. Doch das genügt scheinbar nicht. Die Vorfälle beim G8-Gipfel in Heiligendamm haben gezeigt, dass man die Bundeswehr scheinbar auch zur Unterdrückung von Demonstrationen im Innern einsetzen möchte, anstatt die Polizei ihren Aufgaben entsprechend auszurüsten.
Am 14. August erhielt ich folgende Pressemitteilung des Vorsitzenden der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme:
Die über 2000 Toten, die vor einem knappen Jahr in einem Massengrab an der Marienburg gefunden wurden, finden auf der deutschen Kriegsgräberstätte in Neumark bei Stettin ihre letzte Ruhe. Mit einer ökumenischen Trauerfeier, gemeinsam von einem deutschen und polnischen Kriegsgräberverband organisiert, wird der Opfer gedacht, welche zum größten Teil Deutsche waren, die während des Endes des Zweiten Weltkrieges an Verletzungen oder Hunger umgekommen waren. Es ist ein gutes Zeichen der Versöhnung, dass es ausgerechnet deutsche Heimatvertriebene und junge Polen waren, die sich für die Aufklärung dieses Massengrabes eingesetzt haben. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass Vertreter der heutigen Stadt Malbork ein Denkmal errichten wollen, an dem jährlich der Toten gedacht werden soll. Die Union gedenkt dem Schicksal der Toten und erinnert daran, dass bei Flucht und Vertreibung mehrere hunderttausende Deutsche umgekommen sind, von denen die meisten kein so würdevolles Begräbnis erhalten haben.
Die Aussagen sind beschönigend und sicherlich nicht der historischen Wahrheit geschuldet. Die Menschen starben nicht nur an Verletzungen oder Hunger – was auch zu verurteilen wäre, denn man hätte sie versorgen müssen. Einige von ihnen waren sicherlich Mordopfer – darauf weisen Einschusslöcher in 20-30 Schädeln (nach anderen Quellen sogar ungefähr 100) hin. Außerdem wurden die Leichen gefleddert – was ebenfalls ein Verbrechen ist. Und das die Geschehnisse aufgeklärt wurden, ist schlicht gelogen – denn die Täter sind nicht gefunden. Noch könnten sie leben und zur Rechenschaft gezogen werden.
Seinen Zukunftsentwurf des Jahres 2020 hat Steinmeier nach vielen Gesprächen mit Praktikern und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in den vergangenen Monaten erarbeitet.
Die Sekundärrnutzen von Umwelttechnologien wie etwa Innovationen und Arbeitsplätze werden in der öffentlichen Diskussion sehr hoch aufgehängt. Schaut man dann hinter die Zahlen, muss man nüchtern feststellen: Die erneuerbaren Energien haben im Jahr 2008 zwar knapp 280.000 Arbeitsplätze geschaffen, doch gleichzeitig haben sie auch Arbeitsplätze gekostet, denn die Arbeitsplätze im Bereich der konventionellen Energieerzeugung sind im gleichen Zeitraum entsprechend zurückgegangen. Der Nettoeffekt durch Umwelttechnologien muss zwar nicht gleich Null sein, aber er ist bescheiden.
Das wird in der öffentlichen Diskussion gerne verschwiegen. Realistisch gesehen muss man sagen: In erster Linie sollen Umwelttechnologien die Umwelt entlasten. Wenn dies ohne allzu große Einschränkungen möglich ist, ist schon viel gewonnen
Der folgende Kommentar wurde von Telepolis unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Die Wahrheit ist schlicht und einfach, dass Telepolis es sich nicht mit seinen Lesern verderben möchte. Also veröffentliche ich ihn hier.
Piratenpartei – Der Schuss ins eigene Knie
An nichts lässt sich der fehlende Modernisierungsdruck auf die etablierten Parteien so gut erkennen wie an der IT-Politik (Ein Begriff übrigens, der sich bezeichnenderweise kaum durchgesetzt hat.). Die Piratenpartei ist angetreten, das zu ändern und als Single-issue-Partei die Themen in die Politik zu tragen, die seit Einführung des Internets von den etablieren Parteien verschlafen wurden. Doch dabei schadet sie im Grunde ihren eigenen Zielen.
Die Parteienforschung kennt mehrere mögliche Gründe für das Scheitern von Kleinparteien:
1. Sie entwickeln nur ein schmales oder sehr spezielles Programm und überzeugen daher nicht genügend Bürger, sie zu wählen oder ihnen beizutreten.
2. Sie sind oft dogmatisch und wenig kompromissbereit, sodass sie nicht genügend Mitglieder gewinnen oder Bündnisse schließen können.
3. Sie werden durch das Wahlsystem gegenüber den etablierten Parteien benachteiligt.
4. Wenn sie dennoch in ein Parlament einziehen, entwickeln sie bald Spaltungstendenzen, die sie nicht überstehen (Statt-Partei, Schill-Partei, DVU in Schleswig-Holstein, NPD in Sachsen, beinahe auch die Grünen).
Alles trifft auch auf die Piratenpartei zu. Erste Streitigkeiten gab es bereits wegen des Übertritts von Jörg Tauss von der SPD, da gegen ihn wegen des Verdachts, kinderpornografisches Material „zu privaten Zwecken“ gesammelt zu haben, ermittelt wird, und wegen Bodo Thiesen, der vor einigen Jahren den Holocaust geleugnet haben soll. Dafür wird er in rechtsextremen Foren beklatscht, während demokratische Blogger (emptysignifier, f!xmbr, ruhrbarone) erklären, wegen ihm die Piratenpartei nicht mehr wählen zu wollen.
Beide sind tickende Zeitbomben, die der Partei bereits Schaden zugefügt haben. Dabei ist es ganz gleich, ob sie unschuldig sind oder nicht. Bei jungen Partei, die noch dazu über ein nur sehr lückenhaftes Programm verfügt, werden personelle Entscheidungen als politisches Signal verstanden.
Doch anstatt klar Schiff zu machen, macht die Piratenpartei es sich selbst schwer, indem sie Grundsatzdebatten und „Links-Rechts-Diskussion“ krampfhaft vermeidet. Ein paar Programmpunkte – der Rest ist beliebig. Eindeutige Stellungnahmen zu Wirtschaftskrise, Sozialpolitik, Klima- und Umweltschutz, Bildungspolitik, Gesundheitsvorsorge, Verbraucherschutz, Kinderbetreuung, Militäreinsätzen, direkter Demokratie, Integrationspolitik usw. sind von ihr nicht zu finden. Das Profil soll erst nach den Wahlen geschärft werden. Doch es fällt schwer, Wahlkampf zu betreiben, wenn die Wahlkämpfer z. B. einem mehrfachen Vater keine eindeutige Antwort auf seine Frage über kostenfreie Kindergartenplätze geben können. Die Piratenpartei kann nicht erklären, weshalb es sinnvoller ist, sie zu wählen als z. B. die Grünen oder die FDP, die ähnliche Forderungen stellen, über ein umfangreicheres Programm und wesentlich mehr politische Erfahrung verfügen und sogar die Chance haben, in den Bundestag einzuziehen. Allein davon auszugehen, dass man selbst kompetenter und glaubwürdiger ist, garantiert keinen Wahlerfolg.
Die verspätete Programmdebatte wird für Sprengstoff sorgen. Die unklare Abgrenzung im Vorfeld hat Bürger aus allen politischen Richtungen in die Partei gelockt. Ein großer Teil von ihnen dürfte versuchen, zu meutern und das Kommando zu übernehmen. Der unklare Kurs erleichtert dies: Jede Gruppierung wird behaupten können, die „richtige Piratenpartei“ zu sein.
Die Unterstützer der Piratenpartei glauben dennoch an ihren Erfolg. Ihre selbstgezimmerte Wirklichkeit bestärkt sie darin: Glaubt man StudiVZ und Internetumfragen, wird die Piratenpartei locker die Fünf-Prozent-Hürde überspringen. Die von Markus Kavka moderierte ZDF-Sendung zur Europa-Wahl, „Wahl im Web“, zeigte aber deutlich, wie weit entfernt voneinander Internet und Wirklichkeit sind: Viele Chatteilnehmer waren enttäuscht darüber, dass die Piratenpartei es trotz der geringen Wahlbeteiligung nicht über die Fünf-Prozent-Hürde geschafft hatte und bei 0,9 Prozent kleben blieb. Hätten die Internetgemeinde allein wählen dürfen, wäre nach Ansicht Kavkas die Piratenpartei ins EU-Parlament eingezogen.
Die Welt der Piratenpartei ist das World Wide Web, und außerhalb davon gibt es nichts. Das Menschenbild der Piratenpartei spiegelt das Klischee vom einsamen Nerd, der die reale Welt nur durch das Internet gefiltert wahrnimmt und zunehmend dem Verfolgungswahn verfällt. Doch was ist, wenn die Kellerkinder von heute in vier Jahren Väter sind und sich nicht nur für kostenfreie Hotspots, sondern auch für kostenfreie Kindergartenplätze interessieren? Für einen langfristigen Erfolg muss die Piratenpartei sich eine Stammwählerschaft aufbauen und ihr Programm dem Wandel ihrer Wähler anpassen. Dadurch besteht zugleich die Gefahr, die Unterschiede zu den anderen Parteien zu verwischen.
Die Sieben Meere der Politik kennt die Piratenpartei allenfalls von Google Earth. Sie will auf Kaperfahrt gehen, kreuzt aber immer noch auf dem Chiemsee und findet den Weg zum Meer nicht. Doch der einäugige Ausguck blickt von Ufer zu Ufer und ruft verwegen: „Die See ist unser!“
Die Piratenpartei hat einen extremen Tunnelblick, verursacht durch ständiges Starren auf den Monitor. Getragen von einem Trend, glaubt sie tatsächlich, mit ein paar Internet- und IT-Themen große Wahlerfolge zu erzielen und irgendetwas zu bewirken. Dabei wird sie dank des deutschen Wahlsystems eher das Gegenteil erreichen, denn sie plündert keine Stimmen der CDU oder CSU, sondern von Parteien, die ihr politisch nahe stehen. Sie stärkt also ihren politischen Gegner, während sie ihre möglichen Verbündeten vielleicht sogar entscheidend schwächt. Denn es ist ausgeschlossen, dass die Piratenpartei mit ihrem bisherigen Programm genügend Wähler anspricht, um locker über die Fünf-Prozent-Hürde zu springen. Doch jede Stimme, die an eine Partei geht, die an dieser Hürde scheitert, ist eine verlorene Stimme. Sie wird nicht gewertet, ist ein politisches Nichts. Jeder Bürger, der eine Kleinpartei wählt, verzichtet de facto auf die Wahl eines Abgeordneten. In diesem Fall bewirkt sie sogar das Gegenteil: Sie kommt dem politischen Gegner zugute.
Da die Themen der Piratenpartei jetzt im Trend liegen, ist es wichtig, sie jetzt in die Politik zu bringen und sie nicht in der Fünf-Prozent-Grube zu versenken. Die fast 4000 Mitglieder der Piratenpartei hätten in manchen Bundesländern bedeutenden Einfluss auf Grüne (ca. 50 000 Mitglieder) oder FDP (ca. 65 000 Mitglieder) nehmen können, zumal diese Parteien sich programmatisch nicht so extrem von der Piratenpartei unterscheiden. Das wäre das sinnvollste Vorgehen gewesen. Doch aus Prinzipienreiterei, politischem Trotz („Die haben schon mal für xxx gestimmt, die kann ich nicht mehr wählen!“) und maßloser Selbstüberschätzung gründet man gleich eine eigene Partei. Dieses Vorgehen zeugt von einem seltsamen Demokratieverständnis: Es wird nicht versucht, auf andere zuzugehen und sie zu überzeugen, sondern gleich Druck ausgeübt.
Die oft zu lesende Begründung, Die Grünen hätten auch mal klein angefangen, ist unzutreffend, weil sie eine Sammlungsbewegung waren, die viele verschiedene Gruppen ansprach, die sich teilweise von etablierten Parteien abgespalten haben. Aber vor allem Die Linke ist aus anderen Parteien hervorgegangen. Ihr Erfolg geht darauf zurück, dass zwei Außenseiterparteien zur rechten Zeit Kompromissbereitschaft gezeigt haben.
Die Piratenpartei ist von solchen Erfolgen noch weit entfernt. Selbst die Wahlkampfkostenerstattung, die ihr ab einem Prozent der Wählerstimmen zustehen würde, ist in Anbetracht ihres Ergebnisses bei den Wahlen zum EU-Parlament (0,9 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 43,3 Prozent) eher unsicher. Aber die Fünf-Prozent-Hürde zu nehmen ist für die Piratenpartei so wahrscheinlich wie Hugh Hefner als Papst. Ähnlich wahrscheinlich ist, dass sich ihr bei weiteren Bundestagswahlen eine größere Chance bieten wird. Sicher ist nur eines: Dass sie sich selbst und ihren Wählern einen Bärendienst erweisen und ihrem politischen Gegner für weitere vier Jahre dazu verhelfen wird, die Bürgerrechte mit Füßen zu treten.
Ingo Wellenreuther hat inzwischen eine Antwort auf meine Frage bei Abgeordnetenwatch verfasst:
Sehr geehrter Herr Nissen,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Um Ihre Verwirrung aufzulösen, meine Antwort in einer hoffentlich verständlichen Kürze: mir ist natürlich bekannt, dass es nach den in dieser Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Plebisziten auf Bundesebene möglich ist, dass beispielsweise der Bundestag das mit einer Volksinitiative begehrten Gesetz erlassen kann und damit ein Volksentscheid überflüssig wird, oder dass der Bundestag mit den Vertrauensleuten der Volksinitiative einen Kompromiss aushandeln kann, so dass diese von der Durchführung eines Volksentscheids absehen, oder dass der Bundestag bei einem Volksentscheid einen eigenen Gesetzentwurf mit zur Abstimmung stellen kann. Diese Möglichkeiten entkräften aber meines Erachtens nicht die von mir vorgebrachten Bedenken gegen Plebiszite auf Bundesebene.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB
Um diese Antwort zu verstehen, muss man sich die Antwort auf meine erste Frage an ihn noch mal zu Gemüte führen. Er schreibt dort u. a.:
Wenn sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen und unpopuläre oder schwierige Entscheidungen dem Volk überlassen bleiben, besteht in der Tat die Gefahr einer Abwertung des Parlaments und eines weiteren Bedeutungsverlusts, der bereits durch die Normenflut der europäischen Institutionen und die unsägliche Neigung, politisch brisante Debatten mehr in Talkshows als im Parlament auszutragen, eingetreten ist.
Volksentscheide tragen im Gegenteil zur Stärkung des Parlamentes bei. Parteien haben nach wie vor ein Interesse am “agenda setting”, um den Wählerauftrag zu erfüllen. Eine Partei, die sich aus der Politik zurückzieht und stattdessen allein dem Volk die Entscheidung überlässt, wird zunehmend obselet und vom Wähler entsprechend abgestraft.
Die Bundestagsabgeordneten werden durch Volksentscheide stärker in die Pflicht genommen. Verantwortungsscheue Politiker könnten damit Probleme haben, aber solche gehören nach meiner Ansicht nicht in die Politik. Denn die Vorstufen des Volksentscheids, Volksinitiative und Volksbegehren, stellen rechtlich gesehen verbindliche Mandate dar: Die Abgeordneten müssen sich dafür oder dagegen entscheiden. Der Wähler hat ihnen einen Auftrag gegeben, und sie stehen in der Pflicht, ihn abzulehnen und es (vielleicht) zu einen Volksentscheid kommen zu lassen, oder ihn auszuführen. Sie können aber auch einen Kompromiss aushandeln oder einen Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen – das ist alles möglich. Wenn überhaupt, dann kann eher hier von einem “lernenden Verfahren” gesprochen werden.
Ein weiters Argument ist z. B., dass das parlamentarische Verfahren insbesondere den Vorteil hat, dass es ein lernendes Verfahren – mit Lesungen im Bundestagsplenum, Diskussionen in den Ausschüssen, Berichterstattergesprächen, evtl. Sachverständigenanhörungen – ist, bei dem Kompromisse ausgehandelt werden und vor allem die Belange von Minderheiten berücksichtigt werden können.
Dieses Argument zeigt, dass Herr Wellenreuther das Prinzip der direkten Demokratie überhaupt nicht verstanden hat. Die Initiatoren eines Volksentscheids haben – im Gegensatz zu Parteien – ein Interesse daran, möglichst breite Bevölkerungskreise für sich zu gewinnen und sie nicht gegen sich aufzubringen. Die Initiatoren suchen sich eine möglichst breite Unterstützung bei NGOs, Interessenverbänden und Vereinen, um im Falle eines Volksentscheids auf der sicheren Seite zu sein. Dabei müssen sie selbstverständlich aus Kompromisse eingehen. Das Volksgesetzgebungsverfahren ist also eher ein “lernendes Verfahren” als das des Bundestages, denn dort genügt in den meisten Fällen die einfache Mehrheit für eine Entscheidung, und die Ausschusssitzungen sind geschlossene Veranstaltungen. Durch meinen Bekanntenkreis weiß ich auch, weshalb: Dort wird nicht wirklich über die Entwürfe debattiert. Sobald sichergestellt ist, dass ein Entwurf den Bundestag passieren wird, wird jede Diskussion eingestellt. In der Regel ist dies schon nach kurzer Zeit der Fall. Von einem “lernenden Verfahren” kann da nicht die Rede sein!
Was ist demokratisch besser legitimiert: Ein Gesetz, dass vom ganzen Volk debattiert und beschlossen wird, oder eines, dass nur von der einfachen Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet wird, die für gewöhnlich nur von einer Minderheit der Wähler gewählt wurden?
Im Übrigen ist es doch so, dass es den Befürwortern von mehr direkter Demokratie darum geht, vermehrt das Volk anstelle des Parlaments entscheiden zu lassen. Es geht ihnen also im Wesentlichen um den Volksentscheid, nicht um Volksinitiative oder Volksbegehren.
Diese Behauptung ist zunächst eine Unterstellung. Die Erfahrungen in Ländern, in denen direkte Demokratie praktiziert wird, wie der Schweiz, zeigen jedoch, dass die Politiker sich wesentlich mehr um einen Interessensausgleich und Bürgernähe bemühen, wenn sie wissen, dass sie sich eine Backpfeife in Form eines Volksentscheids einhandeln können – denn das ist, was Herr Wellenreuther vermutlich wirklich fürchtet.
In der Schweiz hat sich die sogenannte Vernehmlassung entwickelt. Dort ist es üblich, vor jedem Gesetzgebungsverfahren die betroffenen Interessenverbände und NGOs zu befragen und Stellungnahmen zu erbitten. Dies soll von vornherein verhindern, dass ein vom Parlament beschlossenes Gesetze durch einen Volksentscheid zu Fall gebracht wird. In Deutschland ist ein solches Verfahren – anders, als Herr Wellenreuther es mit seinem Bezug auf Minderheiten andeuten möchte – leider nicht üblich. Parteien bitten, wenn überhaupt, nur die Interessenverbände und NGOs um Stellungnahmen, von denen sie sich Unterstützung erhoffen. Auch hier kann also von einem “lernenden Verfahren” keine Rede sein.
Moin!
Laut diesem Artikel http://www.readers-edition.de/2009/04/25/vom-tisch-volksabstimmung-volksbegehren-volksentscheid/ befürchten Sie, dass die direkte Demokratie zu einer Abwertung der Parlamente führe. Ich wüsste gerne von Ihnen, ob Ihnen bekannt ist, dass das Parlament sowohl nach einer Volksinitiative als auch nach einem Volksbegehren die Möglichkeit hat, über die direktdemokratischen Vorlagen zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Nico Nissen
Sie lautet:
Sehr geehrter Herr Nissen,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Hauptargument der Befürworter von mehr Plebisziten ist, dass man durch die Möglichkeit von Plebisziten auf Bundesebene der Politikverdrossenheit und dem Vertrauensverlust der Politiker entgegen wirken könnten. Ich habe hingegen noch nie verstanden, warum der Vorschlag, dem Parlament in wichtigen Fragen die gesetzgeberische Entscheidungskompetenz zu entziehen und dem Volk zu übertragen, zu einem höheren Vertrauen in die Parlamentarier führen soll. Wenn sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen und unpopuläre oder schwierige Entscheidungen dem Volk überlassen bleiben, besteht in der Tat die Gefahr einer Abwertung des Parlaments und eines weiteren Bedeutungsverlusts, der bereits durch die Normenflut der europäischen Institutionen und die unsägliche Neigung, politisch brisante Debatten mehr in Talkshows als im Parlament auszutragen, eingetreten ist.
Dies ist eines von zahlreichen Argumenten die ich angeführt habe. Ein weiters Argument ist z. B., dass das parlamentarische Verfahren insbesondere den Vorteil hat, dass es ein lernendes Verfahren – mit Lesungen im Bundestagsplenum, Diskussionen in den Ausschüssen, Berichterstattergesprächen, evtl. Sachverständigenanhörungen – ist, bei dem Kompromisse ausgehandelt werden und vor allem die Belange von Minderheiten berücksichtigt werden können.
Was nun Ihre konkrete Frage angeht, so ist festzustellen, dass auch hinter einer Volksinitiative und einem Volksbegehren eine Gesetzesvorlage und damit ein eindeutiger Wille der Antragsteller steht, eine konkrete Sachfrage in der einen oder anderen Richtung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich meines Erachtens für das Parlament eine faktische Bindung, weil ich es nicht wie der Berliner Bürgermeister Wowereit halte, der bereits vor der Abstimmung über die Schließung des Flughafens Tempelhof erklärt hatte, dass der Berliner Senat unabhängig von der Entscheidung des Volkes über “Tempelhof” den City Airport schließen werde. Außerdem könnte sich an die Volksinitiative bzw. dem Volksbegehren, je nachdem wie das Parlament die Frage behandelt, ein Volksentscheid anschließen. Im Übrigen ist es doch so, dass es den Befürwortern von mehr direkter Demokratie darum geht, vermehrt das Volk anstelle des Parlaments entscheiden zu lassen. Es geht ihnen also im Wesentlichen um den Volksentscheid, nicht um Volksinitiative oder Volksbegehren. Insgesamt ist dies also kein Argument, das die Gefahr der Abwertung des Parlaments entkräftet.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB
Also um das mal zu erläutern: Ingo Wellenreuther hat ein Problem damit, wenn in einer Demokratie das Volk entscheidet und der Bundestag sich dann auch noch daran halten muss.
Und wieder zeigt sich durch seine Antwort, dass er das Prinzip überhaupt nicht richtig verstanden hat oder nicht verstehen will. Denn im direktdemokratischen Verfahren kann der Bundestag nicht nur ständig darüber entscheiden, ob er die Vorlage der Initiative annimmt oder nicht. Er kann sogar einen Kompromissvorschlag machen oder diesen selbst zur Abstimmung stellen. Ich stellte Ingo Wellenreuther daraufhin die folgende Frage:
Moin!
Ihre Antwort auf meine Frage hat mich etwas verwirrt. Daher habe ich eine Anschlussfrage:
Ist Ihnen bekannt, dass gängige Vorschläge zur Einführung Direkter Demokratie auf Bundesebene vorsehen, dass der Bundestag mit den Initiatoren einen Kompromiss aushandeln oder einen Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen kann? Dies ist eigentlich bereits in den Ländern Praxis und wurde in Bayern und erst vor kurzem in Hamburg so durchgeführt.
Grüße
Nico Nissen
Nach inzwischen zwei Wochen hat er noch keine Antwort gegeben. Es ist ja auch problematisch, eine zu finden, denn Herr Wellenreuther dürfte wissen, dass seine Antworten sachlich einfach falsch sind und nichts anderes als reine, von CDU-Parteilinie geprägte Meinungsäußerungen. Mit der rechtlichen Realität haben sie nichts zu tun.