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© Alexander Hauk Bayern Nachrichten Pixelio

Guido Westerwelle – Debatte vorbei an jeder Wirklichkeit

26. Februar 2010 · Keine Kommentare

Guido Westerwelle befindet sich im Wahlkampf. Das erklärt seinen Kommentar in der Welt vom 11. Februar 2010, entschuldigt ihn jedoch nicht. Westerwelle hat in seinem Kommentar den ohnehin schmalen Grad zwischen der offiziellen Linie der FDP und dem Stammtischpopulismus überschritten.

Die FDP stellte sich immer als Vertreterin des Mittelstandes dar. Guido Westerwelle ist aber offenbar verborgen geblieben, dass der Mittelstand sich inzwischen selbst von “Hartz IV” bedroht sieht. Denn ein Selbständiger erhält nicht etwa ALG 1, wenn er seine berufliche Tätigkeit aufgeben muss, sondern fällt gleich auf das wesentlich geringere ALG 2 zurück. An einen Wiederaufstieg aus dieser Position heraus ist nicht zu denken.

In seinen Kommentar entblödet Westerwelle sich als Populist, der es mit den Tatsachen nicht so genau nimmt. Schon der Einleitungssatz ist schlicht unsachlich:

Die Diskussion nach der Karlsruher Hartz-IV-Entscheidung hat sozialistische Züge.

Sozialistische Staaten zeichnen sich dadurch aus, dass die Bürger darin arbeiten müssen und dafür vom Staat bezahlt werden. Im Gegenzug verspricht das Regime der Bevölkerung wachsenden Wohlstand. Von diesen Punkten ist die Debatte aber weit entfernt. Niemand will die Regelsätze erhöhen, um Arbeitslosen ein Leben im Wohlstand zu ermöglichen. Das haben weder das Bundesverfassungsgericht noch irgendwelche ernstzunehmenden Parteigrößen gefordert. Westerwelle aber reduziert den Sozialismus auf sein Wohlstandsversprechen und lässt die anderen Merkmale einfach weg, um das längst überholte Schreckgespenst Sozialismus an die Wand zu malen. Aus diesen Worten spricht der Geist der 50er Jahre.

„Staatliche Leistungen“ nennt man diese Zahlungen. Dabei sind es Leistungen des Steuerzahlers, die der Staat verteilt.

Damit hat Westerwelle im Grunde Recht. Nur ist es so, dass jedem Bürger, ganz gleich ob arm oder reich, mit Arbeit oder ohne, das Recht zusteht, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sie sollen ihm Anreize geben oder ihn entlasten, oder, wie beim ALG 2, seine Existenz sichern, was wohl kaum in Frage zu stellen ist. Der Steuerzahler zahlt dafür Steuern, dass der Staat ihm diese Existenzsicherung bietet, und dies ist von den meisten Menschen auch so gewollt. Westerwelle stellt also das Solidarprinzip in Frage, das Menschenleben rettet und unseren sozialen Frieden gewährleistet.
Im Übrigen sind auch Arbeitslose Steuerzahler, und die meisten von ihnen haben auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Viele von ihnen sind auch – wenn auch nur geringfügig – beschäftigt. Über ihre Leistungen verliert Westerwelle kein Wort.

Es scheint in Deutschland nur noch Bezieher von Steuergeld zu geben, aber niemanden, der das alles erarbeitet. Empfänger sind in aller Munde, doch die, die alles bezahlen, finden kaum Beachtung.

Die, die alles zahlen, sind, sofern es sich um natürliche Personen handelt, dafür ja auch berechtigt, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Und fast alle von ihnen tun es. Sie beziehen Kindergeld, Berufsausbildungsförderung, Fahrkostenzuschüsse, Existenzgründungszuschüsse, Bauzuschüsse, Milchgeld. Sie schicken ihre Kinder auf die Schule oder die Uni. Sie nutzen öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken. Das alles wird hier aber von Westerwelle nicht in Frage gestellt. Er stellt ausgerechnet nur die Leistung in Frage, die der Existenzsicherung dient, das ALG 2. Im Grunde hätte er ebenso gut fragen können: “Weshalb kann man Arbeitslose nicht einfach verrecken lassen?”

Die Mittelschicht in Deutschland ist in den vergangenen zehn Jahren von zwei Dritteln auf noch gut die Hälfte der Gesellschaft geschrumpft. Damit bröckelt die Brücke zwischen Arm und Reich. Eine Gesellschaft ohne Mitte fliegt auseinander, und der Politik fliegt sie um die Ohren.

Das hat Westerwelle gut erkannt, aber was für Schlüsse zieht er daraus? Soll man die Regelsätze weiter senken, um die bröckelnde Brücke endgültig zu zerreißen? Soll man dem dahinschwindenden Mittelstand die letzte Existenzsicherung endgültig entziehen? Westerwelle lavert an den Bedürfnissen der Mittelschicht vorbei.

CDs mit den Daten krimineller Steuerhinterzieher erregen die ganze Republik. Tausendmal mehr. Bürger, die für ihre Arbeit weniger bekommen, als wenn sie Hartz IV bezögen, tun es nicht. Was sagt eigentlich die Kellnerin mit zwei Kindern zu Forderungen, jetzt rasch mehr für Hartz IV auszugeben? Wer kellnert, verheiratet ist und zwei Kinder hat, bekommt im Schnitt 109 Euro weniger im Monat, als wenn er oder sie Hartz IV bezöge. Diese Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken besorgt mich zutiefst. Die Missachtung der Mitte hat System, und sie ist brandgefährlich. Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein.

Der Bildblog hat bereits festgestellt, dass diese Zahlen einfach nicht stimmen. Westerwelle bezieht sich scheinbar auf einen schlecht recherchierten Artikel der FAZ, der von der übrigen rechten Presse ungeprüft nachgeplappert wurde. Interessant ist aber, dass Westerwelle offenbar eine Kellnerin zum Mittelstand zählt. Der wäre mit einem Mindestlohn allerdings wesentlich besser gedient, aber der ist für Westerwelle tabu – wahrscheinlich, weil es die Spenden aus der Gastronomie- und Hotellobby gefährden würde. Denn ein Mindestlohn würde den notwendigen Lohnabstand zum ALG 2 wieder herstellen. Zudem haben Erfahrungen in anderen Ländern gezeigt, dass Mindestlöhne keine Arbeitsplätze gefährden, solange sie in einem optimalen Rahmen gehalten werden. Niemand wird sich die Haare wachsen lassen, nur weil er beim Friseur zwei Euro mehr zahlen muss.
Die Römer verachteten wie fast alle antiken Kulturen harte körperliche Arbeit und ließen sie von Sklaven verrichten. Es ist aber sicherlich nicht so, dass ALG-2-Empfänger Arbeit ablehnen würden. Eine Studie des DIW hat jüngst das Gegenteil ergeben: Die meisten bemühen sich redlich um Arbeit und sind bereit, auch kurzfristig eine Stelle anzunehmen. Viele von ihnen arbeiten auch, ohne vom Lohn leben zu können.

In vielen aufstrebenden Gesellschaften andernorts auf der Welt wird hart gearbeitet, damit die Kinder es einmal besser haben. Bei uns dagegen wird Leistung schon im Bildungssystem gering geschätzt: Wir debattieren Einheitsschulen und das Ende der Notengebung. Dabei muss doch gerade die Jugend lernen, dass Leistung keine Körperverletzung ist.

Diese Aussage geht an den Problemen vorbei. Das deutsche Schulsystem ist diskriminierend und elitär und sortiert knallhart und viel zu früh aus. Anders ist es in den Ländern, die in Vergleichsstudien wie PISA die Spitzenplätze belegen, z. B. Kanada:

Das öffentliche Schulsystem ist konsequent integrativ vom Kindergarten bis Klasse 9. Auch der Kindergarten ist kostenlos. Das Lernen beginnt früh. Es wird nicht ausgesondert.

Quelle

Das Schulsystem ist folgendermaßen aufgebaut: Zunächst gehen die Kinder in den Kindergarten. Einige Kommunen bieten darüber hinaus auch eine Vorschulerziehung (pre-elementary) an. Anschließend folgt der Besuch der Grundschule (elementary school). Anders als in Deutschland ist diese erst nach sechs bis acht Jahren abgeschlossen. Danach wird die weiterführende Schule (secondary school; HighSchool) besucht, auf der man nach vier bis sechs Jahren einen Abschluss erreicht. Nach zwölf Schuljahren wird die Schulausbildung mit der graduation abgeschlossen. Letztere berechtigt die Jugendlichen zum Besuch einer Universität.

Quelle

Diese Informationen sind öffentlich zugänglich – auch für Guido Westerwelle. Aber die ideologischen Scheuklappen versperren ihm die Sicht – dem Vorsitzenden einer Partei, die sich als unideologisch und rein rational betrachtet.

Leistungsgerechtigkeit ist mehr als Steuertechnik – Leistungsgerechtigkeit ist ein Gesellschaftsbild.

Ich erwarte von Politikern die Leistung, Arbeitsplätze zu schaffen. Seit Jahren vergeblich. Solange sie diese Leistung nicht erbringen und dennoch jeden Monat ohne den Hauch eines schlechten Gewissens das Geld des Steuerzahlers in die Tasche stecken, haben sie sich jeder Leistungsdebatte zu enthalten.

Ergänzung 3. März 10:

Inzwischen hat der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer Studie festgestellt, dass das Lohnabstandsgebot bereits eingehalten wird. Westerwelle hat also mit seiner Behauptung unrecht, die Sozialleistungen wären zu hoch.

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Thilo Sarrazin – der Finanzbeamte der deutschen Einheit

22. Februar 2010 · Keine Kommentare

Wer schon länger der Ansicht ist, dass Thilo Sarrazin (SPD – was sonst?) nicht mehr alle Perlen auf der Schnur hat, dürfte sich durch diesen Bericht in der Ludwigsburger Kreiszeitung vom 13. Januar 2010 nur bestätigt fühlen:

Ludwigsburger Kreiszeitung vom 13. Januar 2010 - Wie Thilo Sarrazin die Deutschen vereinigte

Ludwigsburger Kreiszeitung vom 13. Januar 2010 - Wie Thilo Sarrazin die Deutschen vereinigte

Der offenbar schwer an seiner eigenen Bedeutungslosigkeit leidende Sarrazin brüstet sich allen Ernstes damit, dass er den wahrscheinlich auf langwierigen und komplizierten Berechungen beruhenden Umtauschkurs von 1:1 zu verantworten hat – als wenn man nicht ohne ihn und seine “Einarbeitung in das Thema” auf diese Zahlen hätte kommen können. Sarrazin war damals Leiter des Referats für Innerdeutsche Beziehungen am Bundesfinanzministerium und somit unerwartet zuständig für die Währungsreform. Hätte man doch nur Experten gerufen!

Denn nach all den Jahren seit der Währungsreform steht fest, dass die Umtauschkurse viel zu hoch waren und den Aufbau Ost stark behindert haben. Die nicht konkurrenzfähige ostdeutsche Industrie war plötzlich dem Weltmarkt ausgesetzt und zugleich extrem überbewertet. Niemand wagte es, in sie zu investieren. Dies ist umso unverständlicher, wenn man bedenkt, dass das Politbüro des Zentralkomitees der SED durch das Schürer-Papier schon Ende Oktober 1989 erfuhr, dass die DDR vor dem Bankrott stand, ja im Grunde schon Bankrott war. Weshalb wusste Thilo Sarrazin trotz seiner “Einarbeitung in das Thema” nichts davon?

Aber das ficht den höheren Finanzbeamten Sarrazin nicht an, und hält ihn erst recht nicht davon ab, über seine Rolle in der Geschichte nachzudenken. Möge die Geschichte über ihn richten, wenn wir es schon nicht tun können!

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Angelica Schwall-Düren begrüßt Vertrag von Lissabon/EU-Verfassung

16. Oktober 2009 · Keine Kommentare

Heute erhielt ich einen Pressemitteilung der stellvertretenden Vorsitzenden der
SPD-Bundestagsfraktion Angelica Schwall-Düren zum kommenden Vertrag von Lissabon. Darin steht:

Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Europaeische Union
demokratischer und transparenter, das Europaeische Parlament
sowie die nationalen Parlamente werden kuenftig eine groessere
Rolle einnehmen.

Ich habe Sie gefragt, was sie denn damit meint, und sie antwortete:

1. Mit dem Reformvertrag wird es zu einer deutlichen Verbesserung der Einflussmöglichkei-
ten des Europäischen Parlaments im Bereich der Mitentscheidung kommen. So wird das
ordentliche Gesetzgebungsverfahren zum Regelverfahren (Artikel 14, Absatz 1, EUV).
Dies wird von zentraler Bedeutung sein, denn das bedeutet eine Zunahme von gegen-
wärtig 45 auf 84 fallspezifische Handlungsermächtigungen für das Europäische Parla-
ment. Ferner werden die Rechte des Europäischen Parlaments auch dadurch gestärkt,
dass seine Rolle im Vertragsänderungsverfahren wachsen wird (Artikel 48 EUV). Dane-
ben sieht der Vertrag von Lissabon die Beteiligung des Europäischen Parlaments an
künftigen Konventen zur Vertragsreform vor und die Europaabgeordneten erhalten das
Recht, den Präsidenten der Europäischen Kommission zu wählen (Artikel 17, Absatz 7,
EUV).

Hier verliert sie allerdings kein Wort darüber, dass das EU-Parlament “degressiv proportional” ist. Einige EU-Mitgliedsländer senden mehr Abgeordnete in das Parlament, als ihnen von ihrer Einwohnerzahl her zustünden. Die Anzahl der Abgeordneten ist auch nicht abhängig von der Wahlbeteiligung, und es gibt keine einheitlichen Standards für die nationalen Wahlmodi, sodass die Abgeordneten unterschiedlich stark legitimiert sind.

Das Europäische Parlament ist im Grunde auch kein Parlament, denn er verfügt nicht über ein Initiativrecht. D. h., es kann nicht von sich aus Gesetze vorschlagen. Er kann lediglich gemeinsam mit dem Rat, der aus je einem Vertreter je Regierung eines Mitgliedslandes gebildet wird, die Kommission dazu auffordern, Gesetze vorzuschlagen. Der eigentliche Initiator ist in jedem Fall die Kommission, also die “Regierung” der EU.

Das Europäische Parlament entscheidet auch nicht allein über die Annahme oder Ablehnung von Gesetzen. Auch hier muss es sich mehrheitlich mit einer qualifizierten Mehrheit des Rates einigen.

2. Der Vertrag von Lissabon stärkt aber auch die nationalen Parlamente der Mitgliedsländer
in ihren Rechten. Erstmals werden sie Mitwirkungsrechte (direkt und unmittelbar) am Ge-
setzgebungsverfahren der Europäischen Union haben. Dies erfolgt in Form des soge-
nannten „Frühwarnmechanismus“ sowie eines eigenen Klagerechts vor dem Europäi-
schen Gerichtshof in Luxemburg. So können in Zukunft Bundestag oder Bundesrat (dort
wo betroffen) die europäischen Gesetzesentwürfe innerhalb einer Frist von acht Wochen auf die Einhaltung des Subsidiaritäts- und des Verhältnismäßigkeitsprinzips überprüfen,
um dann bei Bedarf entsprechende Stellungnahmen abzugeben.
Die entsprechenden Gesetzespassagen finden sich im „Protokoll über die Anwendung
der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit“ in Artikel 6 sowie in Artikel
8.
Damit Bundestag und Bundesrat ihre Rechte wirkungsvoll ausüben können, hat im Som-
mer eine entsprechende Anpassung der Begleitgesetzgebung stattgefunden.

3. Erstmalig kann in der Europäischen Union ein EU-weites Bürgerbegehren durchgeführt
werden. Artikel 11, Absatz 4, EUV sieht vor, dass hierzu mindestens eine Million Bürge-
rinnen und Bürger der Union ihre Unterschrift leisten müssen