Ein Staat entzieht sich seiner Verantwortung
Die vom Spitzenmanager Peter Hartz geführte und schließlich nach ihm benannte Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ist ein Beispiel für die Strategie Gerhard Schröders, den Bundestag durch Denkfabriken auszubooten. Ihr Ziel war, die in Verruf geratene Bundesanstalt für Arbeit schlanker, effektiver und billiger zu machen.
Eine Jahrhundertreform sollte es werden. Zwei Millionen Arbeitslose sollten unter der Devise „Fördern und Fordern“ wieder zu Lohn und Brot kommen. Aber der versprochene Erfolg blieb aus. Stattdessen wurden durch die Hartz-Reformen finanzielle Lasten auf gemeinnützige Organisationen abgewälzt und gewinnversprechende Aufträge an private Unternehmen vergeben. So deckte das ARD-Magazin Report Mainz auf, dass private Arbeitsvermittler für die Betreuung von Ein-Euro-Jobbern kassierten, ohne dafür irgendwelche Leistungen erbracht zu haben. Das Geld, das Ein-Euro-Jobbern für ihre Arbeit nicht gegönnt wird, erhielten andere, ohne den Finger krumm zu machen.
Gemeinnützige Organisationen dagegen sind weiterhin auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen. Sie leisten inzwischen Beratungs- und Betreuungsarbeit, die von den ARGEn längst „outgesourct“ wurde. Solidarische Mitbürger springen in die Lücke, die der Staat durch die Reformen hinterlassen hat. Politiker singen derweil ein Loblied auf das Ehrenamt, ohne es wirksam zu fördern.
Aber auch hinter einem scheinbar gemeinnützigen Vereinen wie der Deutschen Tafel e. V. steckt in Wahrheit die Unternehmensberatung McKinsey, die auch in der Hartz-Kommission mitwirkte. Sie lindert durch die verteilten Almosen also soziales Leid, das sie selbst mit zu verantworten hat. Selbstverständlich bedient sich das Beratungsunternehmen mit über 600 Milliarden Jahresumsatz dabei auch Ein-Euro-Jobbern, ehrenamtlichen Helfern und der Schirmherrschaft von Bundesministerin Ursula von der Leyen.
Dank McKinsey haben Armenspeisungen in Deutschland wieder Hochkonkunktur. Dem erfolgreichen Geschäftsmodell droht aber langfristig die Pleite: Während die Zahl derer steigt, die von den Lebensmitteln abhängig sind, die Tafel e. V. austeilt, sinkt die Spendenbereitschaft des Einzelhandels. Für den Einzelhandel war die Tafel vor allem eine Gelegenheit, kostengünstig alte Lebensmittel zu entsorgen und sie als Spende von der Steuer abzusetzen. Das ist infolge besserer Kalkulation oft nicht mehr notwendig. Unternehmen, die naturgemäß über kein soziales Gewissen verfügen, sind keine zuverlässigen Spender. Langfristig werden wohl wieder engagierte Mitbürger einspringen müssen und somit eine Aufgabe übernehmen, die laut Grundgesetz eigentlich zu den öffentlichen Aufgaben gehört. Es versteht sich von selbst, dass für Tafel e. V. die Lebensmittel dann nicht mehr umsonst sein werden, sondern teuer bei den ehemaligen Spendern im Einzelhandel eingekauft werden müssen. Aber vielleicht sind sie dafür frischer.
Dabei haben wirklich gemeinnützigen Vereine schon vor der Einführung des ALG 2 Alarm geschlagen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bemängelte, dass zur Berechnung des Grundbedarfs Zahlen von 1998 herangezogen wurden, ohne die Inflation zu berücksichtigen. Die Regelsätze für Ernährung wurden sogar von 4,35 auf 4,23 Euro am Tag gesenkt. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung war zu diesen Sätzen schon damals nicht möglich. Dazu müssen die anderen Tagessätze herhalten. Für gewöhnlich die für Kultur und Gesundheitsvorsorge, weil beides entbehrlich ist. Ein Inflationsausgleich wurde überhaupt erst im vergangenen Jahr angedacht, nachdem die Preise für Milchprodukte
gestiegen waren. Getan hat sich seither nichts. Bei mehr als fünf Millionen Empfängern von ALG 2 hätte eine Anpassung an Inflation oder Mehrwertsteuererhöhung die Gewinne der Bundesagentur für Arbeit geschmälert, die für die Manipulation der Arbeitslosenzahlen benötigt werden.
Zudem machte der Paritätische Wohlfahrtsverband darauf aufmerksam, dass die Neuregelungen dem Ziel, Arbeitslosen zu Arbeit zu verhelfen, in vielen Fällen entgegenstehen. So wird dem ALG-2-Empfänger zwar ein Auto zugestanden, nicht aber der zum Betrieb unentbehrliche Kraftstoff. Diesen hätte er von dem ohnehin knapp bemessenen Regelsatz von 345 Euro bezahlen müssen. Seit der Einführung von ALG 2 sind die Benzinpreise jedoch um 20 Prozent, die Dieselpreise sogar um 27 Prozent gestiegen. Folge: Der ALG-2-Empfänger kann sich kein Auto mehr leisten und verliert die von ihm geforderte Flexibilität für den Arbeitsmarkt.
Die drastische Mehrwertsteuererhöhung riss 2007 ein zusätzliches Loch in den Haushalt der Arbeitslosengeldempfänger. Allzu großer Kritik entgingen die Verantwortlichen dadurch, dass Lebensmittel von der Mehrwertsteuererhöhung verschont blieben und ALG-2-Empfänger sich ohnehin kaum etwas Anderes leisten können.
Das Missverhältnis zwischen sozial ungerechter Mehrwertsteuererhöhung und geringerer sozialer Absicherung hat die Politik nicht davon abgehalten, weitere Senkungen des Regelsatzes zu fordern. Da der Erfolg der Reformen ausblieb, legten die sogenannten Wirtschaftsweisen im September 2006 ein Gutachen zur Langzeitarbeitslosigkeit vor. Der volle Regelsatz von 347 Euro sollte ihrem Vorschlag nach nur noch gezahlt werden, wenn der Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung annimmt – sofern ihm überhaupt eine angeboten werden könne. Denn der Rat schätzte die Anzahl der durch diese Maßnahmen geschaffenen Stellen auf 350.000 - im Niedriglohnbereich. Trotz der schlechten Aussichten wurde der
Vorschlag der Wirtschaftsweisen als dringend notwendiges Druckmittel für Langzeitarbeitslose begrüßt, allen voran von Bundeswirtschaftsminister Glos.
ARGEn schaffen Arbeit – wo sie sich raushalten
Außer in den ARGEn und Sozialgerichten wurden Arbeitsplätze vor allem dort geschaffen, wo bisher die Arbeitsämter das Monopol hatten. Die Vermittlung und Fortbildung Arbeitsloser wurde in Hoffnung auf die Marktkräfte „outgesourct“. Arbeitsvermittlungen, Existenzgründungsberater und Fortbildungseinrichtungen haben dank Vermittlungs-, Beratungs- und Bildungsgutscheinen von der ARGE Hochkonjunktur. Zudem nutzen sie die Synergieeffekte: So bietet ein Kölner Fortbildungsinstitut auch Unternehmensberatungen an. Eine Stuttgarter Unternehmensberatung, die von den ARGEn im Umkreis zuverlässig mit Kunden versorgt wird, vergibt kostspielige Kleinkredite für Existenzgründer. Sie ist dabei sehr erfolgreich, weil sie auch die Gutachten erstellt, die darüber entscheiden können, ob der Existenzgründer einen Zuschuss von der ARGE erhält.
Nach etlichen Missbrauchsfällen und der üblichen Nachbesserung sind die Vermittlungsgutscheine inzwischen zu einem halbwegs wirksamen Instrument geworden. Der Bildungsgutschein hingegen ist eher für die Fortbildungseinrichtungen eine sichere Geldquelle als für ihre Schüler. Denn die Bundesagentur kann durch großzügiges Verteilen von Bildungsgutscheinen die Arbeitslosenquote drücken, weil Fortbildungsteilnehmer nicht als Arbeitslose gelten. Als Erfolg gilt lediglich, dass der Fortbildungsteilnehmer sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme eine Stelle hat – ob er sie der Forbildung verdankt und ob es sich dabei um eine unbefristete Stelle handelt, wird nicht überprüft.
Prozesswelle an den Sozialgerichten: Streit um immer dieselben Fragen
Der größte Teil der ALG-2-Bescheide ist bereits wegen Formfehlern rechtswidrig. Doch dabei bleibt es nicht: Nach Einschätzung ehrenamtlicher Berater enthalten weit über die Hälfte der Bescheide gravierende Fehler zu Lasten des Antragstellers. Dabei geht es meist nicht um geringe Summen, sondern oft genug um die Frage, ob der Antragsteller unfreiwillige Fastentage einlegen muss oder nicht. Vor solche Entscheidungen gestellt, entschließen sich viele zum Widerspruch oder sogar zur Klage. Zwangsläufige Folge ist eine in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Prozesswelle an den Sozialgerichten. Musste sich das Berliner Sozialgericht 2005 noch mit 7000 Eilanträgen und Klagen zu ALG 2 beschäftigen, erreichte deren Anzahl laut Informationen des Berliner Tagesspiegels im Jahr 2007 sogar rund 18000. Bundesweit ist die Anzahl der Verfahren 2007 um 38 Prozent auf 136000 gestiegen. Zudem zog sich die Prozessdauer in die Länge, weil es in den meisten Bundesländern an Sozialrichtern fehlte. In Sachsen liehen sich die Sozialgerichte bezeichnenderweise bei den Arbeitsgerichten Richter aus. Die hohe Arbeitslosigkeit hatte dazu geführt, dass Arbeitsgerichte unter-, Sozialgerichte hingegen überfordert waren.
Begünstigt wird diese Entwicklung durch schwammige Formulierungen im SGB. Auf der Jahrespressekonferenz des Bundessozialgerichts Anfang Februar 2008 kritisierte der Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch die fehlende Klarheit und Verständlichkeit der Sozialgesetzgebung. Worte wie „zumutbar“ oder „angemessen“ bieten der ARGE viel Spielraum nach unten, sodass Sozialgerichte immer wieder in denselben Fragen entscheiden müssen, was im Einzelfall „zumutbar“ oder „angemessen“ ist. In ungefähr einem Drittel der Prozesse wird zugunsten des Antragstellers
geurteilt.
Kommunen und Bundesagentur spekulieren offenbar darauf, dass der Antragsteller fehlerhafte Bescheide nicht als solche erkennt oder sich nicht dagegen zur Wehr setzt. Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichts fehlen in den meisten Fällen. Aber auch die wenigen vorhanden werden oft nicht berücksichtigt. Sie werden den zuständigen Sachbearbeitern nicht einmal mitgeteilt. Beispielsweise lehnen die ARGEn nach wie vor ab, Fahrtkosten unter sechs Euro zu erstatten, obwohl das Bundessozialgericht dies längst für unzulässig erklärt hat. Die ARGEn haben so ihr eigenes Recht geschaffen und müssen in seltenen Fällen sogar mit Zwanggeldern zur Einhaltung der Urteile gezwungen werden.
Dieses zweifelhafte vorgehen wird von der Politik nicht etwa gerügt, sondern sogar unterstützt: Obwohl es der gängigen Rechtsprechung und einer Empfehlung des Petitionsausschusses des Bundestags widerspricht, hat das Bundessozialministerium per Verordnung durchgesetzt, dass die Mahlzeiten während Krankenhausaufenthalten auf das ALG 2 angerechnet werden. Da diese Verordnung aber dem Sozialgesetzbuch widerspricht, wurde sie von den Gerichten ignoriert – eine schallende Ohrfeige für das Ministerium.
Die Politik hat aber inzwischen eine andere Möglichkeit entdeckt, ARGEn und Fiskus vor den Klagen der Arbeitslosengeldempfänger zu schützen: Während der Bundestagssitzung am 21. Februar setzten CDU, SPD und FDP den Streitwert, ab dem dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt wird, von 500 auf 750 Euro herauf. Für einen ALG-2-Empfänger ein großer Unterschied.
Die ARGE: Verfassungswidriges Konstrukt mit eigenwilliger Rechtsauslegung
Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 20. Dezember 2007 die ARGE, die Arbeitsgemeinschaft der ehemaligen Arbeitsämter mit den ehemaligen Sozialämtern, für verfassungswidrig. Damit wurde für Tod erklärt, was der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, bereits zwei Jahre zuvor als krank diagnostiziert hat. In einem Interview mit der Business News nannte der die ARGE einen „Konstruktionsfehler“.
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte u. a. das Fehlen der “eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung“ und der „Verantwortungsklarheit“. In der Tat sind die ARGEn bei ihren „Kunden“ für ihre unklare Kompetenzverteilung berüchtigt.
Verantwortlich dafür ist ein Kompromiss zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und CDU-dominiertem Bundesrat, die sich nicht auf eine klare Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Ländern einigen konnten und dies einfach der ARGE überließen. Das Ziel, die Bürokratie abzubauen, wurde dabei offenbar vergessen. Auch der auf gewerkschaftlichen Druck eingerichtete „Ombudsrat für das SGB II“ erklärte in seinem Abschlussbericht im Juni 2006 diese Kompromisslösung für unzureichend und regte an, die ARGEn der Bundesagentur für Arbeit zu unterstellen. Es geschah nichts dergleichen, zumal inzwischen die Regierung gewechselt hatte. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihr Zeit bis zum 31. Dezember 2010, eine Lösung zu finden.
In den ARGEn geht die Verwirrung des Bürgers solange weiter. Die unklare Kompetenzverteilung, unzureichend geschulte Sachbearbeiter, schwammige Formulierungen im Sozialgesetzbuch sowie Druck von oben sorgen dafür, dass die Mehrzahl der ALG-2-Bescheide fehlerhaft ist. Gerade in den ersten Monaten nach Einführung des ALG 2 herrschte in manchen ARGEn das schiere Chaos: Anträge und Unterlagen verschwanden; wegen eines Softwarefehlers verspäteten sich die ersten Zahlungen; ungeschulte Sachbearbeiter, die man sich von anderen Behörden ausleihen musste, weil man den Arbeitsaufwand unterschätzt hatte, bearbeiteten Anträge, die sie selbst nicht verstanden.
Aber nicht immer sind die Fehler auf reine Unwissenheit zurückzuführen: Laut Erwerbslosenforum.de verweigerte die ARGE in Recklinghausen selbst dann noch die Zahlung von ALG 2 an einen klagenden Antragsteller, als das Sozialgericht Gelsenkirchen ihm schon längst Recht gegeben hatte. Erst nachdem das Gericht ein Zwanggeld gegen die ARGE verhängte, kam sie ihrer Verpflichtung nach. Dabei war ihr Leiter Ulrich Lammers Medien und Staatsanwaltschaft zuvor schon mehrmals aufgefallen und hatte Recklinghausen einige kleine Skandale beschert. Unter anderem hatte er Ein-Euro-Jobber an ein Altenheim vermittelt, dessen Geschäftsführer er selbst war.
Ein-Euro-Jobs und Zeitarbeit: Arbeitsplatzvernichter und Stadtsäckelsanierer
Laut Gesetz sollte ein Ein-Euro-Job dem Förderbedürfnis des Arbeitslosen entsprechen, im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich, also nicht auf Kosten einer sozialversicherungspflichtigen Stelle, geschaffen worden sein. Vor allem der letzte Punkt wird oft nicht eingehalten. Da Ein-Euro-Jobber weder Steuern noch Sozialbeiträge zahlen, schädigt der Staat sich dadurch selbst. Ein-Euro-Jobs vernichten mitunter sogar dann Arbeitsplätze, wenn sie in den Kommunen zusätzlich geschaffen werden. Die Stadtherren sanieren oft die städtischen Kassen, indem sie überfällige Arbeiten durch die von der Bundesagentur bezahlten Ein-Euro-Jobber erledigen lassen, anstatt sie an eingesessene Handwerker zu vergeben. Die müssten sie nämlich selbst bezahlen.
Gewerbesteuerzahlende Unternehmen werden in Krisen gestürzt, sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtige Arbeitsplätze vernichtet. Was die Ein-Euro-Jobber einsparen, geht an Steuereinnahmen und ALG 2 für neue Arbeitslose wieder verloren – die Logik von Hartz IV. So musste
in Essen ein Unternehmen den Betrieb einstellen, weil seine behinderten Plakatkleber durch städtische Ein-Euro-Jobber ersetzt wurden.
Privatunternehmen kämpfen inzwischen darum, Ein-Euro-Jobber beschäftigen zu dürfen. Nur durch diese billigen und oft gut qualifizierten Arbeitskräfte bleiben sie konkurrenzfähig. Eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis wird durch diese Zwänge eher verhindert als gefördert.
Durch die Ein-Euro-Jobs ist in einigen Branchen die Zahl der offenen Stellen sogar zurück gegangen, so z. B. bei Pflegeberufen. Zwar wurden kurzfristig zusätzliche Stellen für Ein-Euro-Jobber geschaffen, freiwerdende sozialversicherungspflichtige Stellen aber nicht wieder besetzt. Den kostengünstigen Arbeitskräften sind so Aufgaben zugewachsen, die sie eigentlich nicht machen dürften. Zudem wird dadurch verhindert, dass Ein-Euro-Jobber von Unternehmen übernommen werden. Solange Ein-Euro-Jobber durch Ein-Euro-Jobber ersetzt werden können, besteht kein Grund, jemanden von ihnen in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Sie sind kostengünstig, vor allem in Ostdeutschland oft gut ausgebildet, schnell kündbar, vielseitig einsetzbar und wegen ihrer Hoffnung übernommen zu werden ausgesprochen loyal – es würde wirtschaftlichen Prinzipien widersprechen, sie zu übernehmen.
Ein-Euro-Jobs bieten zudem die Möglichkeit, Tarifvereinbarungen zu umgehen. Eigentlich sind sie dazu gedacht, die ALG-2-Empfänger im Berufsleben zu halten oder sie wieder daran zu gewöhnen. Viele Ein-Euro-Jobber haben aber bereits eine Berufsausbildung in der Branche, in der sie eingesetzt werden. Es gibt sogar Fälle, in denen Arbeitslose als Ein-Euro-Jobber wieder von dem Unternehmen beschäftigt werden, das sie vorher entlassen hat. Ihre Arbeitgeber müssten ihnen für ihre strenggenommen illegale Tätigkeit eigentlich Tariflohn zahlen.
Viele Träger entziehen sich aber einer wirksamen Kontrolle. Sie agieren als Jobvermittler, die die Ein-Euro-Jobber mal hier, mal dort einsetzen, ohne dass im Einzelnen nachvollzogen werden kann, ob deren Tätigkeit den Vorschriften entspricht. Dies ist von den Kommunen durchaus so gewollt, garantiert es ihnen doch kostenlose Arbeitskräfte.
Auch von einer Förderungswirkung der Ein-Euro-Jobs kann in den meisten Fällen keine Rede sein. Ganz im Gegenteil: Eine Anfang Februar veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass Ein-Euro-Jobs allenfalls für westdeutsche Frauen von 25 bis ungefähr 50 Jahren und Langzeitarbeitslose die Vermittlungschancen signifikant erhöhen. Für die übrigen Gruppen war der Maßnahmeeffekt gering, für ostdeutsche Männer und westdeutsche Männer bis 24 Jahren
sogar kontraproduktiv. Offenbar halten Ein-Euro-Jobs von der Arbeitssuche ab oder brandmarken die Arbeitssuchenden als nicht in den regulären Arbeitsmarkt integrierbar. Die Autoren der Studie regten an, Ein-Euro-Jobs nur bei den Gruppen einzusetzen, bei denen sich eindeutig positive Auswirkungen feststellen ließen. Denn gerade die Gruppe, bei denen die Ein-Euro-Jobs die beste Wirkung zeigte, die der westdeutschen Frauen, ist innerhalb der Ein-Euro-Jobber die kleinste. Diese naheliegenden Vorschläge wurden von der Politik aber ignoriert.
Nicht besser ist die Bilanz bei der Leiharbeit. Nachdem der Einsatz von Leiharbeitern durch Hartz I erleichtert wurde, sind zwei Klassen von Arbeitern entstanden: die gut bezahlten festangestellten und für gleiche Arbeit schlechter bezahlten Leiharbeiter. Der Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach für Leiharbeiter die gleichen Tarife gelten sollten wie für ihre organisierten Kollegen, wurde durch Sondertarifverträge umgangen. Ausgehandelt wurden die Tarifverträge von der arbeitgebernahen Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit. Leiharbeit wurde so Instrument des Lohndumpings.
Selbst die Fachkräfte unter den Leiharbeitern werden schlechter bezahlt. Nach Angaben des DGB sind mehr als 10 Prozent der Leiharbeiter sogar auf ALG 2 angewiesen. Sie leiden zudem unter schlechteren Arbeitsbedingungen und einem dreifach höherem Unfallrisiko. Das setzt die Gewerkschaften unter Druck, die durch den zunehmenden Einsatz von nicht organisierten Leiharbeitern allmählich ausgebootet werden.
Zunächst ließ das Gesetz nur auf höchstens ein Jahr befristete Leiharbeitsverhältnisse zu. Diese Regelung wurde schon 2004 aufgehoben. Seitdem hat der Anteil der Leiharbeiter an den
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beträchtlich zugenommen. Betrug er laut Bundesagentur für Arbeit im Juni 2003 noch 1,1 Prozent, waren es Juni 2007 schon 2,4. Der soziale Schaden überwiegt: Leiharbeiter zahlen weniger Steuern und geringere Sozialbeiträge an den Staat. Wie bei den Ein-Euro-Jobs wurden reguläre Arbeitsplätze durch diekostengünstigen Hartz-Alternative ausgetauscht und Löhne gedrückt. Der von der Hartz-Kommission versprochene „Klebeeffekt“, d. h. der Aufstieg in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, bleibt für den Leiharbeiter Wunschtraum, solange der Boom auf sich warten lässt. Doch selbst darauf wäre nicht verlass: Leiharbeiter werden in erster Linie in der Industrie beschäftigt. Die sucht eher alternative Standorte in Billiglohnländern oder stellt weitere Leiharbeiter ein, als dass sie ihre Leiharbeiter in reguläre Beschäftigungsverhältnisse übernimmt und so ihre Lohnkosten erhöht.
Bei Minijobs und Aufstockern bietet sich ein anderes, aber nicht unbedingt besseres Bild. Durch sie wurde der Kombilohn durch die Hintertür eingeführt. Wie die Insolvenz der PIN Group-Töchter nach der Einführung von Mindestlöhnen in der Postbranche gezeigt hat, gibt es Unternehmen, die ALG 2 als Lohnsubvention fest einkalkulieren. Also hat die Politik mit Hartz IV letztendlich das Kunststück fertig gebracht, sich selbst Konkurrenz aufzubauen, denn der Bund ist über die Kreditanstalt für Wiederaufbau noch zu 30 Prozent an der Deutschen Post AG beteiligt.
Statt sozialer Absicherung soziale Deklassierung für Generationen
Was bisher kaum beachtet wurde, sind die Langzeitfolgen der Hartz-Reformen für die Gesellschaft. Die Benachteiligung und gesellschaftliche Ausgrenzung, die Arbeitslose und ihre Angehörigen ohnehin erfahren, werden durch Hartz IV verschlimmert. Hieran tragen Politiker, die Arbeitslosen pauschal Faulheit unterstellen, eine gewisse Mitschuld.
Die strengen Mietobergrenzen zwingen viele Familien zum Umzug in ein anderes Stadtviertel. Das wird die Sozialstrukturen der Städte nachhaltig ändern. In einigen westdeutschen Großstädten spricht man bereits von „Hartz-IV-Ghettos“: soziale Brennpunkte mit schlechten Schulen, schlechter Infrastruktur, kaum kulturellem Angebot und vor allem: keiner Arbeit. Aus diesen Ghettos wieder herauszukommen gestaltet sich schwierig. Steht der falsche Wohnort in der Bewerbung, ist die Absage fast sicher - für den abgestiegenen Mittelständler genauso wie für seine ausbildungsplatzsuchenden Kinder. Der Abstieg wird vererbt, die Arbeitslosigkeit des Familienoberhaupts schicksalsbestimmend für dessen Nachfahren.
Die Kinder von ALG-2-Empfängern haben selbst dann kaum eine Chance, wenn sie nicht in einer der vielzitierten „bildungsfernen“ Familie aufwachsen. Hartz IV legt ihrer Zukunft genügend Steine in den Weg. So müssen Eltern Sparbücher oder Ausbildungsversicherungen für ihre Kinder kündigen. Was verhindern soll, dass Eltern ihr Vermögen auf dem Sparbuch ihrer Kinder vor der ARGE in Sicherheit bringen, verhindert in Wahrheit die Ausbildung des Kindes. Schulbildung, Führerschein, Lehre, Studium - berufliche Zugangsvoraussetzungen, die für Kinder von ALG-2-Empfängern unerschwinglich sind. Die Abschaffung der Lehrmittelfreiheit und Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern haben diesen Zustand noch verschärft, zumal die von der Wirtschaft großmundig versprochenen Stipendien ausbleiben. Das deutsche Bildungssystem, von der OECD mehrmals als sozial ungerecht gescholten, wird noch ungerechter werden, wenn die Inflation weiter an den ALG-Regelsätzen nagt. Die Politik durchkreuzt so ihre eigenen schulpolitischen Ziele.
Aber in den Familien von ALG-2-Empfängern ist Bildung und Ausbildung der Kinder nur ein zweitrangiges Problem: Kinder von ALG-2-Empfängern sind wesentlich schlechter ernährt als Kinder von Arbeitnehmern. Sie haben eine schwächere Muskulatur, neigen zu Übergewicht, sind häufiger krank und in der Schule weniger leistungsfähig. Kein Wunder, stehen dem Arbeitslosen für sein Kind bis zum 14. Lebensjahr nur 208 Euro im Monat zu. Mit diesem Satz ist eine ausgewogene und gesunde Ernährung eines Kindes unmöglich.
Regelmäßige Mahlzeiten in der Schulkantine sind schlicht unerschwinglich – das ALG-2-Kind muss seinen Klassenkameraden beim Essen zusehen. Soziale Ausgrenzung beginnt nicht erst im Erwachsenenalter.
Bei all dem hilft es wenig, wenn aus Kreisen der familienfreundlichen CDU Forderungen laut wurden, den Regelsatz weiter zu kürzen, da der ALG-2-Empfänger für seine Kinder eine doppelt so hohe Unterstützung erhalte wie ein Arbeitnehmer. Der ALG-2-Empfänger erhält gerade deshalb staatliche Unterstützung, weil ihm weniger Geld als dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, um seine Kinder zu ernähren.
Der Kinderschutzbund und andere Verbände forderten die Politik wiederholt zum Handeln auf. Die Bundesregierung erhöhte daraufhin den Hartz-Regelsatz für Kinder großzügig von 207 auf 208 Euro und den Kinderzuschlag. Da der ALG-2-Empfängern aber nicht zusteht, geht die Maßnahme an den Betroffenen vorbei.
Aber nicht nur Kindern wird die Zukunft genommen. Die Regierung Schröder gab als erste überhaupt zu, dass die staatliche Rente nicht sicher ist. Dieselbe Regierung machte es ihren armen Bürgern aber unmöglich, eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zwar bleiben nach mehreren Gerichtsurteilen die Riester-Rente des ALG-2-Empfängers sowie ein monatlicher Freibetrag von 30 Euro für Versicherungen unangetastet. Erwerbslose ALG-2-Empfänger müssten ihre Rentenbeiträge aber allein aus dem knapp bemessenen Regelsatz aufbringen. Zusätzlich wurden die Beiträge der Träger zur gesetzlichen Rentenversicherung Anfang 2007 von 78 auf 40 Euro gekürzt. Rentenexperten wie Bert Rürup, Soziologen und Wohlfahrtsverbände warnen bereits vor der Altersarmut vor allem alleinerziehender Frauen. Deren Versorgung bliebe an den späteren Generationen hängen oder zwinge die Betroffenen, noch im hohen Alter zu arbeiten.
Anfang März startete der Sozialverband Deutschland VdK eine Kampagne gegen Kinder- und Altersarmut. Die Chance, etwas zu bewirken, ist gering.
Die Parteienlandschaft Deutschlands wandelt sich
Die sozialen Folgen haben wiederum Folgen in der Parteienlandschaft nach sich gezogen. Zwar hatten die großen Parteien bereits vor den Hartz-Reformen hohe Mitgliederverluste zu beklagen. Aber erst nachdem die Reformen gegen innere Widerstände durchgesetzt waren, spaltete sich die SPD ein zweites Mal in ihrer langen Geschichte. Und wie bei der ersten Teilung taten sich die Abtrünnigen mit wirklichen Linken zusammen und machen der SPD Konkurrenz. Den Erfolg der Linken in Hessen und Niedersachsen hat die SPD sich selbst zu verdanken. Die Linke wird sich auch im Westen als Alternative zur SPD etablieren. Schröders Strategie, durch die Hartz-Kommission Politik ohne die störenden Genossen zu
machen, hat der Partei langfristigen Schaden zugefügt.
Die ringt inzwischen sogar um ihre Legitimation als Volkspartei – und um Geld. August 2007 vernahm man den Vorschlag, die Parteiförderung von 20 Millionen auf 153 Millionen im Jahr zu erhöhen, um die Mitgliederverluste der Vorjahre auszugleichen. Von Presse und Opposition gleichermaßen bestürmt, stritten beide große Volksparteien ab, an soetwas auch nur gedacht zu haben. Weil der Vorschlag anonym blieb,
brauchte sich niemand dafür zu rechfertigen. Aber einen Versuch war es wert.
Nutznießer der Krise der SPD war zunächst die CDU. Ohne die Mitarbeit von Schröder hätte der Regierungswechsel auf sich warten lassen. Doch seitdem regt sich in der Basis Unmut über den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit, dem Widerspruch zwischen den Grundwerten „Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit“ und konservativem Familienbild auf der einen und ausbleibender Hilfe für verarmte Familien und Arbeitslose auf der anderen Seite. In einer vom Stern veröffentlichen Forsa-Umfrage sprachen sich 46 Prozent der CDU-Mitglieder dafür aus, die Regelsätze von ALG 2 anzuheben, 48 Prozent dagegen. Das Thema treibt zwar einen Spalt zwischen die christlich-sozial und die liberal geprägten CDU-Anhänger, führte bisher aber zu keiner Krise. Bisher. Die Parteispitze geht auf dem Drahtseil Mitte und versucht, die Balance zwischen den verschiedenen Richtungen zu halten.
Durch die Massenaustritte fehlen den Parteien zudem die notwendigen Köpfe für die Ämterpatronage. Wenn sie bei der Besetzung ihrer Pründe nur noch auf zweitklassiges Personal zurückgreifen können, wird dem Staat massiver Schaden zugefügt.
Die neuen Verhältnisse in den Parlamenten haben die Suche nach einer Mehrheit schwieriger gemacht. Da wurden italienische Verhältnisse befürchtet und vorgeschlagen, die Mehrheitswahl einzuführen. Vorher als
Wahnvorstellungen belächelte Koalitionen wie Schwarz-Grün scheinen Wirklichkeit zu werden. Alle großen Parteien suchen irgendwie die inzwischen berüchtigte Mitte und glätten ihr Profil. Nutznießer sind bei stetig sinkender Wahlbeteiligung die Underdogs vom linken und rechten Rand: NPD und Die Linke sind schon drin, andere stehen in den Startlöchern, getreu dem Motto, dass selbst das abgehobenste Programm ausreichend Wähler findet. Denn im Gegensatz zu den Volksparteien hatten es die politischen Seitenlinienbrüller noch nie schwer, ihre Kundschaft an die Wahlurnen zu treiben, und gedehnte Integrations- und Gerechtigkeitsdiskussionen bieten Populisten genügend Stoff.
Vollkommen zu recht werden nachfolgende Generationen über Hartz I-IV als Jahrhundertreform sprechen. Schließlich werden sie die Konsequenzen noch spüren. Ob es dann noch Ein-Euro-Jobs, Arbeitslosengeld 2, überlastete Sozialgerichte, Kinder- und Altersarmut, Bildungsnotstand, Tafel e. V. und die Linke geben wird?
Die Hartz-Reformen haben zwar keine Arbeitsplätze geschaffen, aber sie haben die Zukunft spannender gemacht!


Esowatch-Blog


3 Antworten bis jetzt ↓
1 benj@min // Feb 4, 2009 at 19:43
UPDATE: Der mutmaßliche Täter ist gefasst. Es handelt sich um einen Nachbarn der Familie des ermordeten Mädchens, der offensichtlich in seiner Heimat, der Türkei, abgetaucht ist.
Auch wenn das ohne Bedeutung ist, ein Hinweis an N.Nissen: Er ist arbeitslos.
2 RechtsNeinDanke // Apr 5, 2009 at 21:33
Oh benj@min,
Arbeitlose sind Killer, Kinderschänder, Säufer, Drogensüchtige und Faulpelze, so kommt mir Ihr Scheiß unterschwellig rüber.
Vermutlich wählen sie die Tuntenpartei, also die FDP. Sie waren auf der Waldorfschule und ihre Kinder sind Ökoprodukte weil Sie mit Jute statt Plastik verhütet haben.
Schuld, dass es Ehrenmorde in Deutschland gibt, dass die Justiz Urteile jenseits jeglich menschenlich gesundem Verstandes fällen, sind die liberalen Versagerideen von Woldorf- und Mointessorisschülern, liberalen, die sich weder für die eine noch die andere Sache entscheiden können und leider auch noch diesem Strickverein der sich seinen geistigen Zustand in seinen Namen geschrieben hat: Die Grünen
Deutschland ist durch solche Typen zum Untergang verurteilt. Und für den Aufbau haben wir ja dank liberaelr Schulpolitik (s. Winnenden) Killer herangezüchtet aber keine Menschen, die kopfrechnen, rechtschreiben können.
3 Hartz-IV-Sanktionen wegbloggen! | Parteienblog // Okt 6, 2009 at 23:14
[...] zu fördern und diese so wegzubloggen. Wie Ihr wisst, habe ich schon selbst einen sehr kritischen und umfangreichen Artikel über die Hartz-IV-Probleme geschrieben. Nun habt Ihr die Möglichkeit, Euren Teil dazu beizutragen, dass die unmenschlichen [...]
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