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© Alexander Hauk Bayern Nachrichten Pixelio

Hartz IV – Das Schrecken ohne Ende

Januar 10th, 2009 · 3 Kommentare

Ein Staat entzieht sich seiner Verantwortung

Die vom Spitzenmanager Peter Hartz geführte und schließlich nach ihm benannte Kommission  „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ist ein Beispiel für die Strategie Gerhard Schröders, den Bundestag durch Denkfabriken  auszubooten.  Ihr  Ziel  war,  die  in  Verruf  geratene Bundesanstalt für Arbeit schlanker, effektiver und billiger zu machen.

Eine Jahrhundertreform sollte es werden. Zwei Millionen Arbeitslose sollten unter  der  Devise „Fördern  und  Fordern“  wieder  zu  Lohn  und  Brot kommen. Aber der versprochene Erfolg blieb aus. Stattdessen  wurden  durch  die  Hartz-Reformen  finanzielle  Lasten  auf gemeinnützige   Organisationen  abgewälzt   und   gewinnversprechende Aufträge an private Unternehmen vergeben. So deckte das ARD-Magazin Report Mainz auf, dass private Arbeitsvermittler für die Betreuung von Ein-Euro-Jobbern kassierten, ohne dafür irgendwelche Leistungen erbracht zu haben. Das Geld, das Ein-Euro-Jobbern für ihre Arbeit nicht gegönnt wird, erhielten andere, ohne den Finger krumm zu machen.

Gemeinnützige    Organisationen    dagegen    sind    weiterhin  auf Mitgliedsbeiträge  und  Spenden  angewiesen.  Sie  leisten  inzwischen Beratungs-   und   Betreuungsarbeit,   die  von   den   ARGEn   längst „outgesourct“ wurde. Solidarische Mitbürger springen in die Lücke, die der Staat durch die Reformen hinterlassen hat. Politiker singen derweil ein Loblied auf das Ehrenamt, ohne es wirksam zu fördern.

Aber  auch  hinter  einem  scheinbar  gemeinnützigen  Vereinen  wie  der Deutschen  Tafel  e.  V.  steckt  in  Wahrheit  die  Unternehmensberatung McKinsey, die auch in der Hartz-Kommission mitwirkte. Sie lindert durch die  verteilten  Almosen  also  soziales  Leid,  das  sie  selbst  mit  zu verantworten hat. Selbstverständlich bedient sich das Beratungsunternehmen mit über 600 Milliarden Jahresumsatz dabei auch Ein-Euro-Jobbern, ehrenamtlichen Helfern und der Schirmherrschaft von Bundesministerin Ursula von der Leyen.

Dank   McKinsey   haben  Armenspeisungen   in   Deutschland   wieder Hochkonkunktur.   Dem   erfolgreichen   Geschäftsmodell   droht   aber langfristig  die  Pleite:  Während  die  Zahl  derer  steigt,  die  von  den Lebensmitteln  abhängig  sind,  die  Tafel  e.  V.  austeilt,  sinkt  die Spendenbereitschaft des Einzelhandels. Für den Einzelhandel war die Tafel vor allem eine Gelegenheit, kostengünstig alte Lebensmittel zu entsorgen und sie als Spende von der Steuer abzusetzen. Das ist infolge besserer Kalkulation oft nicht mehr notwendig. Unternehmen, die naturgemäß über kein  soziales  Gewissen  verfügen,  sind  keine  zuverlässigen  Spender. Langfristig werden wohl wieder engagierte Mitbürger einspringen müssen und somit eine Aufgabe übernehmen, die laut Grundgesetz eigentlich zu den öffentlichen Aufgaben gehört. Es versteht sich von selbst, dass für Tafel e. V. die Lebensmittel dann nicht mehr umsonst sein werden, sondern teuer bei den ehemaligen Spendern im Einzelhandel eingekauft werden müssen. Aber vielleicht sind sie dafür frischer.

Dabei haben wirklich gemeinnützigen Vereine schon vor der Einführung des  ALG 2  Alarm  geschlagen.  Der  Paritätische  Wohlfahrtsverband bemängelte,  dass  zur  Berechnung des  Grundbedarfs  Zahlen  von  1998 herangezogen  wurden,  ohne  die  Inflation  zu  berücksichtigen.  Die Regelsätze für Ernährung wurden sogar von 4,35 auf 4,23 Euro am Tag gesenkt. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung war zu diesen Sätzen schon  damals  nicht  möglich.  Dazu  müssen  die  anderen  Tagessätze herhalten. Für gewöhnlich die für Kultur und Gesundheitsvorsorge, weil beides entbehrlich ist. Ein Inflationsausgleich wurde überhaupt erst im vergangenen  Jahr  angedacht,  nachdem  die  Preise  für  Milchprodukte
gestiegen waren. Getan hat sich seither nichts. Bei mehr als fünf Millionen Empfängern  von  ALG 2  hätte  eine  Anpassung  an  Inflation  oder Mehrwertsteuererhöhung  die  Gewinne  der  Bundesagentur  für  Arbeit geschmälert,  die  für  die  Manipulation  der Arbeitslosenzahlen  benötigt werden.

Zudem machte der Paritätische Wohlfahrtsverband darauf aufmerksam, dass die Neuregelungen dem Ziel, Arbeitslosen zu Arbeit zu verhelfen, in vielen Fällen entgegenstehen. So wird dem ALG-2-Empfänger zwar ein Auto zugestanden, nicht aber der zum Betrieb unentbehrliche Kraftstoff. Diesen hätte er von dem ohnehin knapp bemessenen Regelsatz von 345 Euro  bezahlen  müssen.  Seit  der  Einführung  von  ALG 2  sind  die Benzinpreise jedoch um 20 Prozent, die Dieselpreise sogar um 27 Prozent gestiegen. Folge: Der ALG-2-Empfänger kann sich kein Auto mehr leisten und verliert die von ihm geforderte Flexibilität für den Arbeitsmarkt.

Die drastische Mehrwertsteuererhöhung riss 2007 ein zusätzliches Loch in den  Haushalt  der  Arbeitslosengeldempfänger.  Allzu  großer  Kritik entgingen  die  Verantwortlichen  dadurch,  dass  Lebensmittel  von  der Mehrwertsteuererhöhung verschont blieben und ALG-2-Empfänger sich ohnehin kaum etwas Anderes leisten können.

Das Missverhältnis zwischen sozial ungerechter Mehrwertsteuererhöhung und  geringerer  sozialer  Absicherung  hat  die  Politik  nicht  davon abgehalten, weitere Senkungen des Regelsatzes zu fordern. Da der Erfolg der  Reformen  ausblieb,  legten  die  sogenannten  Wirtschaftsweisen  im September 2006 ein Gutachen zur Langzeitarbeitslosigkeit vor. Der volle Regelsatz von  347 Euro sollte ihrem Vorschlag nach nur noch gezahlt werden,  wenn  der  Langzeitarbeitslose  eine  Beschäftigung  annimmt – sofern ihm überhaupt eine angeboten werden könne. Denn der Rat schätzte die Anzahl der durch diese Maßnahmen geschaffenen Stellen auf 350.000 - im  Niedriglohnbereich.  Trotz  der  schlechten Aussichten  wurde  der
Vorschlag der Wirtschaftsweisen als dringend notwendiges Druckmittel für Langzeitarbeitslose begrüßt, allen voran von Bundeswirtschaftsminister Glos.

 

ARGEn schaffen Arbeit – wo sie sich raushalten

Außer in den ARGEn und Sozialgerichten wurden Arbeitsplätze vor allem dort geschaffen, wo bisher die Arbeitsämter das Monopol hatten. Die Vermittlung  und  Fortbildung Arbeitsloser  wurde  in  Hoffnung  auf  die Marktkräfte „outgesourct“. Arbeitsvermittlungen, Existenzgründungsberater  und  Fortbildungseinrichtungen  haben  dank Vermittlungs-,  Beratungs-  und  Bildungsgutscheinen  von  der  ARGE Hochkonjunktur.  Zudem  nutzen  sie  die  Synergieeffekte:  So  bietet  ein Kölner  Fortbildungsinstitut  auch  Unternehmensberatungen  an.  Eine Stuttgarter  Unternehmensberatung,  die  von den  ARGEn  im  Umkreis zuverlässig mit Kunden versorgt wird, vergibt kostspielige Kleinkredite für Existenzgründer. Sie ist dabei sehr erfolgreich, weil sie auch die Gutachten erstellt, die darüber entscheiden können, ob der Existenzgründer einen Zuschuss von der ARGE erhält.

Nach etlichen Missbrauchsfällen und der üblichen Nachbesserung sind die Vermittlungsgutscheine  inzwischen  zu  einem  halbwegs  wirksamen Instrument geworden. Der Bildungsgutschein hingegen ist eher für die Fortbildungseinrichtungen eine sichere Geldquelle als für ihre Schüler. Denn  die  Bundesagentur  kann  durch  großzügiges  Verteilen  von Bildungsgutscheinen die Arbeitslosenquote drücken, weil Fortbildungsteilnehmer  nicht  als  Arbeitslose  gelten.  Als  Erfolg  gilt lediglich, dass der Fortbildungsteilnehmer sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme eine Stelle hat – ob er sie der Forbildung verdankt und ob es sich dabei um eine unbefristete Stelle handelt, wird nicht überprüft.

 

Prozesswelle an den Sozialgerichten: Streit um immer dieselben Fragen

Der  größte  Teil  der  ALG-2-Bescheide  ist  bereits  wegen  Formfehlern rechtswidrig.   Doch   dabei   bleibt   es   nicht:   Nach   Einschätzung ehrenamtlicher  Berater  enthalten  weit  über  die  Hälfte  der  Bescheide gravierende Fehler zu Lasten des Antragstellers. Dabei geht es meist nicht um geringe Summen, sondern oft genug um die Frage, ob der Antragsteller unfreiwillige   Fastentage   einlegen   muss   oder   nicht.   Vor   solche Entscheidungen gestellt, entschließen sich viele zum Widerspruch oder sogar  zur  Klage.  Zwangsläufige  Folge  ist  eine  in  der  Geschichte  der Bundesrepublik einmalige Prozesswelle an den Sozialgerichten. Musste sich  das  Berliner  Sozialgericht 2005  noch  mit  7000  Eilanträgen  und Klagen zu ALG 2 beschäftigen, erreichte deren Anzahl laut Informationen des  Berliner  Tagesspiegels  im  Jahr  2007 sogar  rund 18000.  Bundesweit ist die Anzahl der Verfahren 2007 um 38 Prozent auf 136000 gestiegen. Zudem zog sich die Prozessdauer in die Länge, weil es in den meisten Bundesländern an Sozialrichtern fehlte. In Sachsen liehen sich  die  Sozialgerichte  bezeichnenderweise  bei  den  Arbeitsgerichten Richter  aus.  Die  hohe  Arbeitslosigkeit  hatte  dazu  geführt,  dass Arbeitsgerichte unter-, Sozialgerichte hingegen überfordert waren.

Begünstigt wird diese Entwicklung durch schwammige Formulierungen im SGB. Auf der Jahrespressekonferenz des Bundessozialgerichts Anfang Februar 2008 kritisierte der Präsident des Bundessozialgerichts Peter Masuch die fehlende Klarheit und Verständlichkeit der Sozialgesetzgebung. Worte wie „zumutbar“ oder „angemessen“ bieten der ARGE viel Spielraum nach unten,  sodass  Sozialgerichte  immer  wieder  in  denselben  Fragen entscheiden müssen, was im Einzelfall „zumutbar“ oder „angemessen“ ist. In ungefähr einem Drittel der Prozesse wird zugunsten des Antragstellers
geurteilt.

Kommunen  und  Bundesagentur  spekulieren  offenbar  darauf,  dass  der Antragsteller fehlerhafte Bescheide nicht als solche erkennt oder sich nicht dagegen zur Wehr setzt. Grundsatzentscheidungen des Bundessozialgerichts fehlen in den meisten Fällen. Aber auch die wenigen vorhanden werden oft nicht berücksichtigt. Sie werden den zuständigen Sachbearbeitern nicht einmal mitgeteilt. Beispielsweise lehnen die ARGEn nach wie vor ab, Fahrtkosten unter sechs Euro zu erstatten, obwohl das Bundessozialgericht dies längst für unzulässig erklärt hat. Die ARGEn haben so ihr eigenes Recht geschaffen und müssen in seltenen Fällen sogar mit Zwanggeldern zur Einhaltung der Urteile gezwungen werden.

Dieses  zweifelhafte vorgehen wird  von der Politik  nicht etwa gerügt, sondern sogar unterstützt: Obwohl es der gängigen Rechtsprechung und einer Empfehlung des Petitionsausschusses des Bundestags widerspricht, hat das Bundessozialministerium per Verordnung durchgesetzt, dass die Mahlzeiten während Krankenhausaufenthalten auf das ALG 2 angerechnet werden. Da diese Verordnung aber dem Sozialgesetzbuch widerspricht, wurde sie von den Gerichten ignoriert – eine schallende Ohrfeige für das Ministerium.

Die Politik hat aber inzwischen eine andere Möglichkeit entdeckt, ARGEn und Fiskus vor den Klagen der Arbeitslosengeldempfänger zu schützen: Während der Bundestagssitzung am 21. Februar setzten CDU, SPD und FDP den Streitwert, ab dem dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt wird, von  500 auf  750 Euro herauf. Für einen ALG-2-Empfänger ein großer Unterschied.

 

Die ARGE: Verfassungswidriges Konstrukt mit eigenwilliger Rechtsauslegung

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 20. Dezember 2007 die ARGE, die Arbeitsgemeinschaft  der  ehemaligen Arbeitsämter  mit  den  ehemaligen Sozialämtern, für verfassungswidrig. Damit wurde für Tod erklärt, was der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, bereits zwei Jahre zuvor als krank diagnostiziert hat. In einem Interview mit der Business News nannte der die ARGE einen „Konstruktionsfehler“.

Das   Bundesverfassungsgericht   bemängelte   u.   a.   das   Fehlen   der “eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung“ und der „Verantwortungsklarheit“. In der Tat sind die ARGEn bei ihren „Kunden“ für ihre unklare Kompetenzverteilung berüchtigt.

Verantwortlich dafür ist ein Kompromiss zwischen der damaligen rot-grünen Bundesregierung und CDU-dominiertem Bundesrat, die sich nicht auf  eine  klare  Kompetenzenverteilung  zwischen  Bund  und  Ländern einigen konnten und dies einfach der ARGE überließen. Das Ziel, die Bürokratie  abzubauen,  wurde  dabei  offenbar  vergessen. Auch  der  auf gewerkschaftlichen  Druck  eingerichtete „Ombudsrat  für  das  SGB  II“ erklärte in seinem Abschlussbericht im Juni 2006 diese Kompromisslösung für unzureichend und regte an, die ARGEn der Bundesagentur für Arbeit zu  unterstellen.  Es  geschah  nichts  dergleichen,  zumal  inzwischen  die Regierung gewechselt hatte. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihr Zeit bis zum 31. Dezember 2010, eine Lösung zu finden.

In  den ARGEn  geht  die Verwirrung  des  Bürgers  solange  weiter.  Die unklare  Kompetenzverteilung,  unzureichend  geschulte  Sachbearbeiter, schwammige Formulierungen im Sozialgesetzbuch sowie Druck von oben sorgen  dafür,  dass  die  Mehrzahl  der ALG-2-Bescheide  fehlerhaft  ist. Gerade in den ersten Monaten nach Einführung des ALG 2 herrschte in manchen   ARGEn   das   schiere   Chaos:   Anträge   und   Unterlagen verschwanden; wegen eines Softwarefehlers verspäteten sich die ersten Zahlungen;  ungeschulte  Sachbearbeiter,  die  man  sich  von  anderen Behörden ausleihen musste, weil man den Arbeitsaufwand unterschätzt hatte, bearbeiteten Anträge, die sie selbst nicht verstanden.

Aber nicht immer sind die Fehler auf reine Unwissenheit zurückzuführen: Laut  Erwerbslosenforum.de  verweigerte  die ARGE  in  Recklinghausen selbst dann noch die Zahlung von ALG 2 an einen klagenden Antragsteller, als das Sozialgericht Gelsenkirchen ihm schon längst Recht gegeben hatte. Erst nachdem das Gericht ein Zwanggeld gegen die ARGE verhängte, kam sie ihrer Verpflichtung nach. Dabei war ihr Leiter Ulrich Lammers Medien und  Staatsanwaltschaft  zuvor  schon  mehrmals  aufgefallen  und  hatte Recklinghausen einige kleine Skandale beschert. Unter anderem hatte er Ein-Euro-Jobber an ein Altenheim vermittelt, dessen Geschäftsführer er selbst war.

 

Ein-Euro-Jobs und Zeitarbeit: Arbeitsplatzvernichter und Stadtsäckelsanierer

Laut Gesetz sollte ein Ein-Euro-Job dem Förderbedürfnis des Arbeitslosen entsprechen, im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich, also nicht auf Kosten  einer  sozialversicherungspflichtigen  Stelle,  geschaffen  worden sein. Vor allem der letzte Punkt wird oft nicht eingehalten. Da Ein-Euro-Jobber weder Steuern noch Sozialbeiträge zahlen, schädigt der Staat sich dadurch   selbst.   Ein-Euro-Jobs   vernichten   mitunter   sogar   dann Arbeitsplätze, wenn sie in den Kommunen zusätzlich geschaffen werden. Die Stadtherren sanieren oft die städtischen Kassen, indem sie überfällige Arbeiten  durch  die  von  der  Bundesagentur  bezahlten  Ein-Euro-Jobber erledigen lassen, anstatt sie an eingesessene Handwerker zu vergeben. Die müssten sie nämlich selbst bezahlen.

Gewerbesteuerzahlende Unternehmen werden in Krisen gestürzt, sozialversicherungs- und  lohnsteuerpflichtige  Arbeitsplätze  vernichtet. Was die Ein-Euro-Jobber einsparen, geht an Steuereinnahmen und ALG 2 für neue Arbeitslose wieder verloren – die Logik von Hartz IV. So musste
in Essen ein Unternehmen den Betrieb einstellen, weil seine behinderten Plakatkleber durch städtische Ein-Euro-Jobber ersetzt wurden.
Privatunternehmen kämpfen inzwischen darum, Ein-Euro-Jobber beschäftigen zu dürfen. Nur durch diese billigen und oft gut qualifizierten Arbeitskräfte bleiben sie konkurrenzfähig. Eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis wird durch diese Zwänge eher verhindert als gefördert.

Durch die Ein-Euro-Jobs ist in einigen Branchen die Zahl der offenen Stellen sogar zurück gegangen, so z. B. bei Pflegeberufen. Zwar wurden kurzfristig   zusätzliche   Stellen   für   Ein-Euro-Jobber   geschaffen, freiwerdende  sozialversicherungspflichtige  Stellen  aber  nicht  wieder besetzt.   Den   kostengünstigen   Arbeitskräften   sind   so   Aufgaben zugewachsen,  die  sie  eigentlich  nicht  machen  dürften.  Zudem  wird dadurch verhindert, dass Ein-Euro-Jobber von Unternehmen übernommen werden. Solange Ein-Euro-Jobber durch Ein-Euro-Jobber ersetzt werden können,  besteht  kein  Grund,  jemanden  von  ihnen  in  ein  reguläres Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Sie sind kostengünstig, vor allem in Ostdeutschland oft gut ausgebildet, schnell kündbar, vielseitig einsetzbar und wegen ihrer Hoffnung übernommen zu werden ausgesprochen loyal – es würde wirtschaftlichen Prinzipien widersprechen, sie zu übernehmen.

Ein-Euro-Jobs  bieten  zudem  die  Möglichkeit,  Tarifvereinbarungen  zu umgehen. Eigentlich sind sie dazu gedacht, die ALG-2-Empfänger im Berufsleben zu halten oder sie wieder daran zu gewöhnen. Viele Ein-Euro-Jobber haben aber bereits eine Berufsausbildung in der Branche, in der sie eingesetzt werden. Es gibt sogar Fälle, in denen Arbeitslose als Ein-Euro-Jobber wieder von dem Unternehmen beschäftigt werden, das sie vorher entlassen hat. Ihre Arbeitgeber müssten ihnen für ihre strenggenommen illegale Tätigkeit eigentlich Tariflohn zahlen.

Viele Träger entziehen sich aber einer wirksamen Kontrolle. Sie agieren als Jobvermittler, die die Ein-Euro-Jobber mal hier, mal dort einsetzen, ohne dass im Einzelnen nachvollzogen werden kann, ob deren Tätigkeit den Vorschriften entspricht. Dies ist von den Kommunen durchaus so gewollt, garantiert es ihnen doch kostenlose Arbeitskräfte.

Auch  von  einer  Förderungswirkung  der  Ein-Euro-Jobs  kann  in  den meisten Fällen keine Rede sein. Ganz im Gegenteil: Eine Anfang Februar veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass Ein-Euro-Jobs allenfalls für westdeutsche Frauen von 25 bis ungefähr 50  Jahren  und  Langzeitarbeitslose  die  Vermittlungschancen signifikant erhöhen. Für die übrigen Gruppen war der Maßnahmeeffekt gering, für ostdeutsche Männer und westdeutsche Männer bis 24 Jahren
sogar kontraproduktiv. Offenbar halten Ein-Euro-Jobs von der Arbeitssuche ab oder brandmarken die Arbeitssuchenden als nicht in den regulären Arbeitsmarkt integrierbar. Die Autoren der Studie regten an, Ein-Euro-Jobs nur bei den Gruppen einzusetzen, bei denen sich eindeutig positive Auswirkungen feststellen ließen. Denn gerade die Gruppe, bei denen die Ein-Euro-Jobs die beste Wirkung zeigte, die der westdeutschen Frauen, ist innerhalb der Ein-Euro-Jobber die kleinste. Diese naheliegenden Vorschläge wurden von der Politik aber ignoriert.

Nicht besser ist die Bilanz bei der Leiharbeit. Nachdem der Einsatz von Leiharbeitern  durch  Hartz  I  erleichtert wurde, sind zwei Klassen von Arbeitern entstanden: die gut bezahlten festangestellten und für gleiche Arbeit schlechter bezahlten Leiharbeiter. Der Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach für Leiharbeiter die gleichen Tarife gelten sollten wie für ihre organisierten  Kollegen,  wurde  durch Sondertarifverträge umgangen. Ausgehandelt wurden die Tarifverträge von der arbeitgebernahen  Christlichen  Gewerkschaft  Zeitarbeit. Leiharbeit wurde so Instrument des Lohndumpings.

Selbst die Fachkräfte unter den Leiharbeitern werden schlechter bezahlt. Nach Angaben des DGB sind mehr als 10 Prozent der Leiharbeiter sogar auf ALG 2 angewiesen. Sie leiden zudem unter schlechteren Arbeitsbedingungen und einem dreifach höherem  Unfallrisiko.  Das  setzt  die  Gewerkschaften  unter  Druck,  die durch  den  zunehmenden Einsatz  von  nicht  organisierten  Leiharbeitern allmählich ausgebootet werden.

Zunächst  ließ  das  Gesetz  nur  auf  höchstens  ein  Jahr  befristete Leiharbeitsverhältnisse zu. Diese Regelung wurde schon 2004 aufgehoben. Seitdem hat der Anteil der Leiharbeiter an den
sozialversicherungspflichtigen  Beschäftigten  beträchtlich  zugenommen. Betrug er laut Bundesagentur für Arbeit im Juni 2003 noch 1,1 Prozent, waren es Juni 2007 schon 2,4. Der soziale Schaden überwiegt: Leiharbeiter zahlen weniger Steuern und geringere Sozialbeiträge an den Staat. Wie bei den Ein-Euro-Jobs   wurden reguläre Arbeitsplätze durch diekostengünstigen Hartz-Alternative ausgetauscht und Löhne gedrückt. Der von der Hartz-Kommission versprochene „Klebeeffekt“, d. h. der Aufstieg in  ein  reguläres  Beschäftigungsverhältnis,  bleibt  für  den  Leiharbeiter Wunschtraum, solange der Boom auf sich warten lässt. Doch selbst darauf wäre nicht verlass: Leiharbeiter werden in erster Linie in der Industrie beschäftigt. Die sucht eher alternative Standorte in Billiglohnländern oder stellt weitere Leiharbeiter ein, als dass sie ihre Leiharbeiter in reguläre Beschäftigungsverhältnisse übernimmt und so ihre Lohnkosten erhöht.

Bei Minijobs und Aufstockern bietet sich ein anderes, aber nicht unbedingt besseres  Bild.  Durch  sie  wurde der Kombilohn durch die Hintertür eingeführt. Wie die Insolvenz der PIN Group-Töchter nach der Einführung von Mindestlöhnen in der Postbranche gezeigt hat, gibt es Unternehmen, die ALG 2 als Lohnsubvention fest einkalkulieren. Also hat die Politik mit Hartz  IV  letztendlich  das  Kunststück fertig  gebracht, sich selbst Konkurrenz aufzubauen, denn der Bund ist über die Kreditanstalt für Wiederaufbau noch zu 30 Prozent an der Deutschen Post AG beteiligt.

 

Statt sozialer Absicherung soziale Deklassierung für Generationen

Was bisher kaum beachtet wurde, sind die Langzeitfolgen der Hartz-Reformen für die Gesellschaft. Die Benachteiligung und gesellschaftliche Ausgrenzung,  die Arbeitslose  und  ihre Angehörigen  ohnehin  erfahren, werden durch Hartz IV verschlimmert. Hieran tragen Politiker, die Arbeitslosen pauschal Faulheit unterstellen, eine gewisse Mitschuld.

Die strengen Mietobergrenzen zwingen viele Familien zum Umzug in ein anderes Stadtviertel. Das wird die Sozialstrukturen der Städte nachhaltig ändern. In einigen westdeutschen Großstädten spricht man bereits von „Hartz-IV-Ghettos“: soziale Brennpunkte mit schlechten Schulen, schlechter Infrastruktur, kaum kulturellem Angebot und vor allem: keiner Arbeit.  Aus  diesen  Ghettos  wieder  herauszukommen gestaltet  sich schwierig. Steht der falsche Wohnort in der Bewerbung, ist die Absage fast sicher -  für den  abgestiegenen  Mittelständler  genauso  wie  für  seine ausbildungsplatzsuchenden  Kinder. Der Abstieg  wird  vererbt,  die Arbeitslosigkeit des Familienoberhaupts schicksalsbestimmend für dessen Nachfahren.

Die Kinder von ALG-2-Empfängern haben selbst dann kaum eine Chance, wenn  sie  nicht  in  einer  der  vielzitierten „bildungsfernen“ Familie aufwachsen. Hartz IV legt ihrer Zukunft genügend Steine in den Weg. So müssen  Eltern  Sparbücher  oder  Ausbildungsversicherungen  für  ihre Kinder kündigen. Was verhindern soll, dass Eltern ihr Vermögen auf dem Sparbuch ihrer Kinder vor der ARGE in Sicherheit bringen, verhindert in Wahrheit die Ausbildung des Kindes. Schulbildung, Führerschein, Lehre, Studium -  berufliche  Zugangsvoraussetzungen,  die für Kinder von ALG-2-Empfängern unerschwinglich sind. Die Abschaffung   der Lehrmittelfreiheit und Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern haben diesen Zustand noch verschärft, zumal die von der Wirtschaft großmundig versprochenen Stipendien ausbleiben. Das deutsche Bildungssystem, von der OECD mehrmals als sozial ungerecht gescholten, wird noch ungerechter werden, wenn die Inflation weiter an den  ALG-Regelsätzen nagt. Die Politik durchkreuzt so ihre eigenen schulpolitischen Ziele.

Aber in den Familien von ALG-2-Empfängern ist Bildung und Ausbildung der  Kinder nur ein zweitrangiges  Problem: Kinder von  ALG-2-Empfängern sind wesentlich schlechter ernährt als Kinder von Arbeitnehmern.  Sie  haben  eine  schwächere  Muskulatur,  neigen  zu Übergewicht, sind häufiger krank und in der Schule   weniger leistungsfähig. Kein Wunder, stehen dem Arbeitslosen für sein Kind bis zum 14. Lebensjahr nur 208 Euro im Monat zu. Mit diesem Satz ist eine ausgewogene und gesunde Ernährung eines Kindes unmöglich.
Regelmäßige Mahlzeiten in der Schulkantine sind schlicht unerschwinglich – das ALG-2-Kind muss seinen Klassenkameraden beim Essen zusehen. Soziale Ausgrenzung beginnt nicht erst im Erwachsenenalter.

Bei all dem hilft es wenig, wenn aus Kreisen der familienfreundlichen CDU Forderungen laut wurden, den Regelsatz weiter zu kürzen, da der ALG-2-Empfänger für seine Kinder eine doppelt so hohe Unterstützung erhalte  wie  ein  Arbeitnehmer.  Der  ALG-2-Empfänger  erhält  gerade deshalb  staatliche Unterstützung, weil  ihm  weniger  Geld  als  dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, um seine Kinder zu ernähren.

Der  Kinderschutzbund  und  andere  Verbände  forderten  die  Politik wiederholt zum Handeln auf. Die Bundesregierung erhöhte daraufhin den Hartz-Regelsatz für Kinder großzügig von  207 auf  208 Euro und den Kinderzuschlag. Da der ALG-2-Empfängern aber nicht zusteht, geht die Maßnahme an den Betroffenen vorbei.

Aber nicht nur Kindern wird die Zukunft genommen. Die Regierung Schröder gab als erste überhaupt zu, dass die staatliche Rente nicht sicher ist. Dieselbe Regierung machte es ihren armen Bürgern aber unmöglich, eine private Altersvorsorge aufzubauen.  Zwar  bleiben  nach  mehreren Gerichtsurteilen  die  Riester-Rente des  ALG-2-Empfängers sowie ein monatlicher  Freibetrag  von 30 Euro für Versicherungen unangetastet. Erwerbslose ALG-2-Empfänger müssten ihre Rentenbeiträge aber allein aus dem knapp bemessenen Regelsatz aufbringen. Zusätzlich wurden die Beiträge der Träger zur gesetzlichen Rentenversicherung Anfang 2007 von 78 auf 40 Euro gekürzt. Rentenexperten wie Bert Rürup, Soziologen und Wohlfahrtsverbände warnen  bereits vor der Altersarmut vor allem alleinerziehender Frauen. Deren  Versorgung bliebe an den späteren Generationen hängen oder zwinge die Betroffenen, noch im hohen Alter zu arbeiten.

Anfang März startete der Sozialverband Deutschland VdK eine Kampagne gegen Kinder- und Altersarmut. Die Chance, etwas zu bewirken, ist gering.

 

Die Parteienlandschaft Deutschlands wandelt sich

Die sozialen Folgen haben wiederum Folgen in der Parteienlandschaft nach sich gezogen. Zwar hatten die großen Parteien bereits vor den Hartz-Reformen hohe Mitgliederverluste zu beklagen. Aber erst nachdem die Reformen gegen innere Widerstände durchgesetzt waren, spaltete sich die SPD ein zweites Mal in ihrer langen Geschichte. Und wie bei der ersten Teilung taten sich die Abtrünnigen mit wirklichen Linken zusammen und machen  der SPD  Konkurrenz.  Den Erfolg  der Linken in  Hessen  und Niedersachsen hat die SPD sich selbst zu verdanken. Die Linke wird sich auch im Westen als Alternative zur SPD etablieren. Schröders Strategie, durch  die  Hartz-Kommission  Politik  ohne  die  störenden  Genossen  zu
machen, hat der Partei langfristigen Schaden zugefügt.

Die ringt inzwischen sogar um ihre Legitimation als Volkspartei – und um Geld. August 2007 vernahm   man den Vorschlag, die Parteiförderung von 20 Millionen auf 153 Millionen im Jahr zu erhöhen, um die Mitgliederverluste der Vorjahre auszugleichen. Von Presse und Opposition gleichermaßen bestürmt, stritten beide große Volksparteien ab, an soetwas auch nur gedacht zu haben. Weil der Vorschlag anonym blieb,
brauchte sich niemand dafür zu rechfertigen. Aber einen Versuch war es wert.

Nutznießer der Krise der SPD war zunächst die CDU. Ohne die Mitarbeit von Schröder hätte der Regierungswechsel auf sich warten lassen. Doch seitdem regt sich in der Basis Unmut über den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit, dem Widerspruch zwischen den Grundwerten „Freiheit, Solidarität, Gerechtigkeit“ und   konservativem Familienbild auf der einen und ausbleibender Hilfe für verarmte Familien und Arbeitslose auf der anderen Seite. In einer vom Stern veröffentlichen Forsa-Umfrage sprachen sich 46 Prozent der CDU-Mitglieder dafür aus, die Regelsätze von ALG 2 anzuheben, 48 Prozent dagegen. Das Thema treibt zwar einen Spalt  zwischen  die  christlich-sozial  und  die  liberal  geprägten  CDU-Anhänger, führte bisher aber zu keiner Krise. Bisher. Die Parteispitze geht auf  dem  Drahtseil  Mitte  und  versucht,  die  Balance  zwischen  den verschiedenen Richtungen zu halten.

Durch die Massenaustritte fehlen den Parteien zudem die notwendigen Köpfe für die Ämterpatronage. Wenn sie bei der Besetzung ihrer Pründe nur noch auf zweitklassiges Personal zurückgreifen können, wird dem Staat massiver Schaden zugefügt.

Die neuen Verhältnisse in den Parlamenten haben die Suche nach einer Mehrheit  schwieriger  gemacht.  Da  wurden  italienische  Verhältnisse befürchtet und vorgeschlagen, die Mehrheitswahl einzuführen. Vorher als
Wahnvorstellungen  belächelte  Koalitionen  wie  Schwarz-Grün  scheinen Wirklichkeit  zu  werden.  Alle  großen Parteien suchen irgendwie die inzwischen berüchtigte Mitte und glätten ihr Profil. Nutznießer sind bei stetig sinkender Wahlbeteiligung die Underdogs vom linken und rechten Rand:  NPD  und  Die  Linke  sind  schon  drin, andere stehen in den Startlöchern, getreu dem Motto, dass selbst das abgehobenste Programm ausreichend  Wähler findet. Denn im Gegensatz zu den Volksparteien hatten es  die politischen  Seitenlinienbrüller noch nie schwer, ihre Kundschaft an die Wahlurnen zu treiben, und gedehnte Integrations- und Gerechtigkeitsdiskussionen bieten Populisten genügend Stoff.
Vollkommen zu recht werden nachfolgende Generationen über Hartz I-IV als Jahrhundertreform sprechen. Schließlich werden sie die Konsequenzen noch  spüren.  Ob  es  dann  noch  Ein-Euro-Jobs,  Arbeitslosengeld 2, überlastete  Sozialgerichte,  Kinder-  und  Altersarmut,  Bildungsnotstand, Tafel e. V. und die Linke geben wird?

Die Hartz-Reformen haben zwar keine Arbeitsplätze geschaffen, aber sie haben die Zukunft spannender gemacht!

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Tags: Allgemein

3 Antworten bis jetzt ↓

  • 1 benj@min // Feb 4, 2009 at 19:43

    UPDATE: Der mutmaßliche Täter ist gefasst. Es handelt sich um einen Nachbarn der Familie des ermordeten Mädchens, der offensichtlich in seiner Heimat, der Türkei, abgetaucht ist.
    Auch wenn das ohne Bedeutung ist, ein Hinweis an N.Nissen: Er ist arbeitslos.

  • 2 RechtsNeinDanke // Apr 5, 2009 at 21:33

    Oh benj@min,
    Arbeitlose sind Killer, Kinderschänder, Säufer, Drogensüchtige und Faulpelze, so kommt mir Ihr Scheiß unterschwellig rüber.

    Vermutlich wählen sie die Tuntenpartei, also die FDP. Sie waren auf der Waldorfschule und ihre Kinder sind Ökoprodukte weil Sie mit Jute statt Plastik verhütet haben.

    Schuld, dass es Ehrenmorde in Deutschland gibt, dass die Justiz Urteile jenseits jeglich menschenlich gesundem Verstandes fällen, sind die liberalen Versagerideen von Woldorf- und Mointessorisschülern, liberalen, die sich weder für die eine noch die andere Sache entscheiden können und leider auch noch diesem Strickverein der sich seinen geistigen Zustand in seinen Namen geschrieben hat: Die Grünen

    Deutschland ist durch solche Typen zum Untergang verurteilt. Und für den Aufbau haben wir ja dank liberaelr Schulpolitik (s. Winnenden) Killer herangezüchtet aber keine Menschen, die kopfrechnen, rechtschreiben können.

  • 3 Hartz-IV-Sanktionen wegbloggen! | Parteienblog // Okt 6, 2009 at 23:14

    [...] zu fördern und diese so wegzubloggen. Wie Ihr wisst, habe ich schon selbst einen sehr kritischen und umfangreichen Artikel über die Hartz-IV-Probleme geschrieben. Nun habt Ihr die Möglichkeit, Euren Teil dazu beizutragen, dass die unmenschlichen [...]

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