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„Killerspiele“ aus Sicht der SPD: Gesunder Menschenverstand statt Hirngespinste

Juni 8th, 2009 · Keine Kommentare

Nachdem ich bereits festgestellt hatte, dass die „Killerspiel“-Debatte von CDU und CSU durch Hirngespinste und dumpfen Populismus geleitet ist, aber sicherlich nicht durch gesunden Menschenverstand, erhielt ich heute eine Pressemitteilung der SPD zum selben Thema. Bei der SPD bemüht man sich offenbar um eine sachgerechtere Diskussion:

Computerspiele: Verbotsdebatten ersetzen nicht mangelnden
Vollzug des Jugendmedienschutzes 

Zum Vorschlag der Innenminister des Bundes und der Laender,
schnellstmoeglich ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von
gewalthaltigen Computerspielen umzusetzen, erklaert die
Sprecherin der Arbeitsgruppe fuer Kultur und Medien der
SPD-Bundestagsfraktion Monika Griefahn:

Der Vorschlag, noch vor der Bundestagswahl ein Herstellungs- und
Verbreitungsverbot von gewalthaltigen Computerspielen
umzusetzen, ist vor allem ein wahltaktischer Schnellschuss.
Damit greifen die Innenminister von Bund und Laender die in
schoener Regelmaessigkeit gefuehrte, populistische
Verbotsdebatte auf. Dabei ignorieren sie die gesellschaftliche
Debatte der vergangenen Jahre und ihre politischen Ergebnisse
zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes. Darueber hinaus
uebersieht der Vorschlag geflissentlich, dass erst im
vergangenen Jahr das Jugendschutzrecht novelliert wurde. Seit
dem 1. Juli 2008 ist der Katalog der schwer jugendgefaehrdenden
Traegermedien, die indiziert sind, im Hinblick auf
Gewaltdarstellungen erweitert, die Indizierungskriterien wurden
in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen praezisiert, zudem
wurde die Mindestgroesse der Alterskennzeichen der
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gesetzlich
festgeschrieben.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Evaluation des
Jugendmedienschutzes durch das Hans-Bredow-Institut, welche
nicht zuletzt die Grundlagen fuer die Novellierung des
Jugendschutzrechtes bildete. Ergebnis dieser Evaluation war es,
das es im Hinblick auf Computerspiele in Deutschland einen
vorbildlichen und wirksamen Jugendmedienschutz gibt, wenngleich
Defizite im Vollzug des Jugendmedienschutzes bestehen. Vor allem
aber hat die Evaluation deutlich gemacht, dass zusaetzliche
Verschaerfungen und gesetzliche Verbote, beispielsweise durch
eine Erweiterung des Paragraf 131 StGB zur Gewaltverherrlichung,
nicht nur unnoetig sind, sondern auch wirkungslos waeren.

Populistische Verbotsforderungen sind damit als Placebos
enttarnt. Nicht Gesetzesluecken verhindern die Strafverfolgung,
sondern die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Moeglichkeiten.
Jedem Bundesland bleibt es daher selbst ueberlassen, eine
haertere Verfolgung durch seine Behoerden anzuordnen und durch
entsprechendes Personal zu ermoeglichen. Dies waere sinnvoller,
als regelmaessige populistische Verbotsdebatten als
Wahlkampfthema zu inszenieren. Zuzustimmen ist hier dem
Deutschen Kulturrat und seiner Feststellung, dass der
Jugendschutz und die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit viel
zu wichtig sind, um sie den wahlkaempfenden Innenministern von
Bund und Laendern zu ueberlassen.
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Tags: Allgemein

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