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© Alexander Hauk Bayern Nachrichten Pixelio

Ingo Wellenreuther (CDU) und sein Verständnis Direkter Demokratie, Teil 2

Juni 17th, 2009 · Keine Kommentare

Nachdem Ingo Wellenreuther meine Frage zunächst ausgelassen hat, ist es ihm nun doch gelungen, eine Antwort zu formulieren auf meine Frage:

Moin!
Laut diesem Artikel http://www.readers-edition.de/2009/04/25/vom-tisch-volksabstimmung-volksbegehren-volksentscheid/ befürchten Sie, dass die direkte Demokratie zu einer Abwertung der Parlamente führe. Ich wüsste gerne von Ihnen, ob Ihnen bekannt ist, dass das Parlament sowohl nach einer Volksinitiative als auch nach einem Volksbegehren die Möglichkeit hat, über die direktdemokratischen Vorlagen zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Nico Nissen

Sie lautet:

Sehr geehrter Herr Nissen,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Hauptargument der Befürworter von mehr Plebisziten ist, dass man durch die Möglichkeit von Plebisziten auf Bundesebene der Politikverdrossenheit und dem Vertrauensverlust der Politiker entgegen wirken könnten. Ich habe hingegen noch nie verstanden, warum der Vorschlag, dem Parlament in wichtigen Fragen die gesetzgeberische Entscheidungskompetenz zu entziehen und dem Volk zu übertragen, zu einem höheren Vertrauen in die Parlamentarier führen soll. Wenn sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen und unpopuläre oder schwierige Entscheidungen dem Volk überlassen bleiben, besteht in der Tat die Gefahr einer Abwertung des Parlaments und eines weiteren Bedeutungsverlusts, der bereits durch die Normenflut der europäischen Institutionen und die unsägliche Neigung, politisch brisante Debatten mehr in Talkshows als im Parlament auszutragen, eingetreten ist.

Dies ist eines von zahlreichen Argumenten die ich angeführt habe. Ein weiters Argument ist z. B., dass das parlamentarische Verfahren insbesondere den Vorteil hat, dass es ein lernendes Verfahren – mit Lesungen im Bundestagsplenum, Diskussionen in den Ausschüssen, Berichterstattergesprächen, evtl. Sachverständigenanhörungen – ist, bei dem Kompromisse ausgehandelt werden und vor allem die Belange von Minderheiten berücksichtigt werden können.

Was nun Ihre konkrete Frage angeht, so ist festzustellen, dass auch hinter einer Volksinitiative und einem Volksbegehren eine Gesetzesvorlage und damit ein eindeutiger Wille der Antragsteller steht, eine konkrete Sachfrage in der einen oder anderen Richtung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich meines Erachtens für das Parlament eine faktische Bindung, weil ich es nicht wie der Berliner Bürgermeister Wowereit halte, der bereits vor der Abstimmung über die Schließung des Flughafens Tempelhof erklärt hatte, dass der Berliner Senat unabhängig von der Entscheidung des Volkes über “Tempelhof” den City Airport schließen werde. Außerdem könnte sich an die Volksinitiative bzw. dem Volksbegehren, je nachdem wie das Parlament die Frage behandelt, ein Volksentscheid anschließen. Im Übrigen ist es doch so, dass es den Befürwortern von mehr direkter Demokratie darum geht, vermehrt das Volk anstelle des Parlaments entscheiden zu lassen. Es geht ihnen also im Wesentlichen um den Volksentscheid, nicht um Volksinitiative oder Volksbegehren. Insgesamt ist dies also kein Argument, das die Gefahr der Abwertung des Parlaments entkräftet.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB

Also um das mal zu erläutern: Ingo Wellenreuther hat ein Problem damit, wenn in einer Demokratie das Volk entscheidet und der Bundestag sich dann auch noch daran halten muss.

Und wieder zeigt sich durch seine Antwort, dass er das Prinzip überhaupt nicht richtig verstanden hat oder nicht verstehen will. Denn im direktdemokratischen Verfahren kann der Bundestag nicht nur ständig darüber entscheiden, ob er die Vorlage der Initiative annimmt oder nicht. Er kann sogar einen Kompromissvorschlag machen oder diesen selbst zur Abstimmung stellen. Ich stellte Ingo Wellenreuther daraufhin die folgende Frage:

Moin!
Ihre Antwort auf meine Frage hat mich etwas verwirrt. Daher habe ich eine Anschlussfrage:
Ist Ihnen bekannt, dass gängige Vorschläge zur Einführung Direkter Demokratie auf Bundesebene vorsehen, dass der Bundestag mit den Initiatoren einen Kompromiss aushandeln oder einen Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen kann? Dies ist eigentlich bereits in den Ländern Praxis und wurde in Bayern und erst vor kurzem in Hamburg so durchgeführt.

Grüße

Nico Nissen

Nach inzwischen zwei Wochen hat er noch keine Antwort gegeben. Es ist ja auch problematisch, eine zu finden, denn Herr Wellenreuther dürfte wissen, dass seine Antworten sachlich einfach falsch sind und nichts anderes als reine, von CDU-Parteilinie geprägte Meinungsäußerungen. Mit der rechtlichen Realität haben sie nichts zu tun.

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Tags: Allgemein

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