Ingo Wellenreuther hat inzwischen eine Antwort auf meine Frage bei Abgeordnetenwatch verfasst:
Sehr geehrter Herr Nissen,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Um Ihre Verwirrung aufzulösen, meine Antwort in einer hoffentlich verständlichen Kürze: mir ist natürlich bekannt, dass es nach den in dieser Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Plebisziten auf Bundesebene möglich ist, dass beispielsweise der Bundestag das mit einer Volksinitiative begehrten Gesetz erlassen kann und damit ein Volksentscheid überflüssig wird, oder dass der Bundestag mit den Vertrauensleuten der Volksinitiative einen Kompromiss aushandeln kann, so dass diese von der Durchführung eines Volksentscheids absehen, oder dass der Bundestag bei einem Volksentscheid einen eigenen Gesetzentwurf mit zur Abstimmung stellen kann. Diese Möglichkeiten entkräften aber meines Erachtens nicht die von mir vorgebrachten Bedenken gegen Plebiszite auf Bundesebene.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther MdB
Um diese Antwort zu verstehen, muss man sich die Antwort auf meine erste Frage an ihn noch mal zu Gemüte führen. Er schreibt dort u. a.:
Wenn sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen und unpopuläre oder schwierige Entscheidungen dem Volk überlassen bleiben, besteht in der Tat die Gefahr einer Abwertung des Parlaments und eines weiteren Bedeutungsverlusts, der bereits durch die Normenflut der europäischen Institutionen und die unsägliche Neigung, politisch brisante Debatten mehr in Talkshows als im Parlament auszutragen, eingetreten ist.
Volksentscheide tragen im Gegenteil zur Stärkung des Parlamentes bei. Parteien haben nach wie vor ein Interesse am “agenda setting”, um den Wählerauftrag zu erfüllen. Eine Partei, die sich aus der Politik zurückzieht und stattdessen allein dem Volk die Entscheidung überlässt, wird zunehmend obselet und vom Wähler entsprechend abgestraft.
Die Bundestagsabgeordneten werden durch Volksentscheide stärker in die Pflicht genommen. Verantwortungsscheue Politiker könnten damit Probleme haben, aber solche gehören nach meiner Ansicht nicht in die Politik. Denn die Vorstufen des Volksentscheids, Volksinitiative und Volksbegehren, stellen rechtlich gesehen verbindliche Mandate dar: Die Abgeordneten müssen sich dafür oder dagegen entscheiden. Der Wähler hat ihnen einen Auftrag gegeben, und sie stehen in der Pflicht, ihn abzulehnen und es (vielleicht) zu einen Volksentscheid kommen zu lassen, oder ihn auszuführen. Sie können aber auch einen Kompromiss aushandeln oder einen Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen – das ist alles möglich. Wenn überhaupt, dann kann eher hier von einem “lernenden Verfahren” gesprochen werden.
Ein weiters Argument ist z. B., dass das parlamentarische Verfahren insbesondere den Vorteil hat, dass es ein lernendes Verfahren – mit Lesungen im Bundestagsplenum, Diskussionen in den Ausschüssen, Berichterstattergesprächen, evtl. Sachverständigenanhörungen – ist, bei dem Kompromisse ausgehandelt werden und vor allem die Belange von Minderheiten berücksichtigt werden können.
Dieses Argument zeigt, dass Herr Wellenreuther das Prinzip der direkten Demokratie überhaupt nicht verstanden hat. Die Initiatoren eines Volksentscheids haben – im Gegensatz zu Parteien – ein Interesse daran, möglichst breite Bevölkerungskreise für sich zu gewinnen und sie nicht gegen sich aufzubringen. Die Initiatoren suchen sich eine möglichst breite Unterstützung bei NGOs, Interessenverbänden und Vereinen, um im Falle eines Volksentscheids auf der sicheren Seite zu sein. Dabei müssen sie selbstverständlich aus Kompromisse eingehen. Das Volksgesetzgebungsverfahren ist also eher ein “lernendes Verfahren” als das des Bundestages, denn dort genügt in den meisten Fällen die einfache Mehrheit für eine Entscheidung, und die Ausschusssitzungen sind geschlossene Veranstaltungen. Durch meinen Bekanntenkreis weiß ich auch, weshalb: Dort wird nicht wirklich über die Entwürfe debattiert. Sobald sichergestellt ist, dass ein Entwurf den Bundestag passieren wird, wird jede Diskussion eingestellt. In der Regel ist dies schon nach kurzer Zeit der Fall. Von einem “lernenden Verfahren” kann da nicht die Rede sein!
Was ist demokratisch besser legitimiert: Ein Gesetz, dass vom ganzen Volk debattiert und beschlossen wird, oder eines, dass nur von der einfachen Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet wird, die für gewöhnlich nur von einer Minderheit der Wähler gewählt wurden?
Im Übrigen ist es doch so, dass es den Befürwortern von mehr direkter Demokratie darum geht, vermehrt das Volk anstelle des Parlaments entscheiden zu lassen. Es geht ihnen also im Wesentlichen um den Volksentscheid, nicht um Volksinitiative oder Volksbegehren.
Diese Behauptung ist zunächst eine Unterstellung. Die Erfahrungen in Ländern, in denen direkte Demokratie praktiziert wird, wie der Schweiz, zeigen jedoch, dass die Politiker sich wesentlich mehr um einen Interessensausgleich und Bürgernähe bemühen, wenn sie wissen, dass sie sich eine Backpfeife in Form eines Volksentscheids einhandeln können – denn das ist, was Herr Wellenreuther vermutlich wirklich fürchtet.
In der Schweiz hat sich die sogenannte Vernehmlassung entwickelt. Dort ist es üblich, vor jedem Gesetzgebungsverfahren die betroffenen Interessenverbände und NGOs zu befragen und Stellungnahmen zu erbitten. Dies soll von vornherein verhindern, dass ein vom Parlament beschlossenes Gesetze durch einen Volksentscheid zu Fall gebracht wird. In Deutschland ist ein solches Verfahren – anders, als Herr Wellenreuther es mit seinem Bezug auf Minderheiten andeuten möchte – leider nicht üblich. Parteien bitten, wenn überhaupt, nur die Interessenverbände und NGOs um Stellungnahmen, von denen sie sich Unterstützung erhoffen. Auch hier kann also von einem “lernenden Verfahren” keine Rede sein.


Esowatch-Blog


0 Antworten bis jetzt ↓
Hinterlasse ein Kommentar