Wie in den meisten Demokratien sind auch in Deutschland die Aufgaben von Polizei und Armee grundsätzlich getrennt. Dies soll verhindern, dass Parlamente die Gewaltenteilung aushebeln. Die ohnehin mit rechtsstaatlichen Prinzipien auf dem Kriegsfuß stehende CDU hat damit ein Problem und möchte die jüngsten Geiselnahmen am Horn von Afrika dazu nutzen, die Bundeswehr auch im Inneren einsetzen zu dürfen:
Besser pragmatische Lösungen
Eine klarstellende Grundgesetzänderung wäre die beste Alternative
Zu den Diskussionen um die Zuständigkeiten bei Geiselbefreiungen erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert MdB:
Eine klarstellende Grundgesetzänderung wäre die beste Alternative, die Problematik der Geiselbefreiung rechtlich zu lösen. Dies ist zurzeit politisch nicht möglich, da die Mehrheitsverhältnisse dagegen sprechen. Dennoch muss der Staat auch unterhalb dieser Schwelle agil und handlungsfähig bleiben. Die wieder aufflammende Debatte um die Befreiung deutscher Geiseln im Ausland ist daher wenig hilfreich. Im Sinne der Menschen in solch misslichen Lagen, ist vielmehr Pragmatismus angebracht. Die Entscheidung, welches Ressort im konkreten Fall eine Befreiung durchführt, muss von der Erfolgswahrscheinlichkeit abhängig gemacht werden. Demjenigen, dessen Ansatz mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Befreiung der Geiseln führt, sei es Bundeswehr oder Polizei, muss der Vorzug gegeben werden. Die hochprofessionellen Spezialeinheiten, KSK und GSG 9, sollten im Bedarfsfall gemeinsam agieren können. Es wäre fahrlässig, sich bietende Synergieeffekte ungenutzt zu lassen. Ein Streit um Zuständigkeiten ist auf jeden Fall fehl am Platze. So etwas verstehen die Menschen in unserem Land nicht. Es ist bei Entführungsfällen entscheidend, effektiv und zügig zu handeln. Kompetenzrangeleien dürfen nicht auf dem Rücken der Geiseln und ihrer Angehörigen ausgetragen werden. Außerdem muss Deutschland handlungsfähig gegenüber einer Gruppe von kriminellen Piraten sein und von der Praxis der Lösegeldzahlung wegkommen.
Der Vorschlag ist völlig überflüssig. Die KSK kann bereits zur Geiselbefreiung eingesetzt werden. Auch die Marine hat eine eigene Spezialeinheit, die schon zusammen mit der GSG 9 eingesetzt werden sollte. Kompetenzrangeleien würden sich aber gerade dann ergeben, wenn man verschiedene Einsatzgruppen in derselben Aktion einsetzt. Insofern ist dieser Vorschlag verantwortungslos, weil Probleme vorprogrammiert sind.
Tatsächlich geht es der CDU um dasselbe wie immer: Sie möchte einfach die Bundeswehr auch im Innern einsetzen können. Dies ist aber bereits in einem begrenzten Rahmen, beispielsweise zum Katastrophenschutz, möglich. Doch das genügt scheinbar nicht. Die Vorfälle beim G8-Gipfel in Heiligendamm haben gezeigt, dass man die Bundeswehr scheinbar auch zur Unterdrückung von Demonstrationen im Innern einsetzen möchte, anstatt die Polizei ihren Aufgaben entsprechend auszurüsten.


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