Was ist schlimmer als ein unsachlicher Wahlkampf? Gar kein Wahlkampf! Zwar haben wir Wahlen, aber scheinbar keinen Wahlkampf.
So kommt hier also wieder Ingo Wellenreuther zu Ehren. Er war offenbar nicht dazu in der Lage, die einfache Frage von Mehr Demokratie zu beantworten, wie er zur Einführung von Volksentscheiden steht. Dies ist ganz klar Wählertäuschung, denn schließlich war er es, der während der letzten Bundestagsdebatte stellvertretend für die Fraktion die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene ablehnte. Wer Verantwortung übernehmen will, muss auch eine Haltung haben.
Sehen wir uns Ingo Wellenreuthers Argumente aus der Bundestagsdebatte doch mal näher an.
Es wird suggeriert, die Einführung von Volksentscheiden sei ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit. Es wird behauptet, nur durch die direkte Demokratie könne das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden und könnten die Wähler wieder an die Wahlurnen zurückgeholt werden.
Gerade CDU und CSU haben nicht viel unternommen, um die Bürgerbeteiligung zu stärken oder die Politikverdrossenheit zu bekämpfen. Nie in ihrer Geschichte waren CDU und CSU Vorkämpfer für die Bürgerbeteiligung. Ganz im Gegenteil: Wenn Volksentscheide sabotiert wurden, waren meist diese Parteien die Täter.
Dies ist Ausdruck der Ideologie konservativer Parteien. Sie haben dem Wähler gegenüber eine patriarcharlische, bevormundende Haltung. Wer sie wählt, überträgt ihnen ihrer Ansicht nach seine Mitspracherechte. Daher sind politische Entscheidungen durch die Repräsentanten per se demokratisch legitimiert. Dies gilt selbst dann, wenn in einem Volksentscheid mehr Wähler entschieden haben, als CDU wählten, wie im Falle der in Hamburg gegen den Willen der Bürger privatisierten Kliniken.
Bezeichnend war das Gespräch, dass ich gestern mit einem CDU-Mitglied über Volksentscheide führte. Er meinte, das Volk wäre zu dumm, selbst politische Entscheidungen zu treffen. Im Laufe des Gesprächs kam heraus, dass die Mitbürger, die er für dumm erklärte, lediglich eine andere Meinung vertraten oder etwas nicht richtig verstanden haben. Nach seiner Ansicht ist es sozusagen Aufgabe der Parteien, den Wählerwillen von jeglicher Dummheit zu befreien und ihn in Gesetze zu gießen. Konservative Parteien sehen sich als wählbaren Dummheitsfilter.
Erstens. Auch wenn Herr Kollege Wieland eine andere Einschätzung der Geschichte hat: Volksabstimmungen bergen die Gefahr des Missbrauchs und der politischen Destabilisierung.
Schon in der Weimarer Zeit haben sie das Volk aufgewühlt und gespalten und das Vertrauen ins Parlament zusätzlich erschüttert. Im Nazireich wurden Volksabstimmungen missbraucht, um diktatorische Entscheidungen im Nachhinein zu legitimieren.
Diese Aussage entblößt das seltsame Demokratieverständnis Konservativer. Schon in der Weimarer Zeit hatten wir eine pluralistische Gesellschaft, in der unterschiedliche Ansichten zu finden waren. Die Demokratie ist eine Staatsform, die sich gerade damit abfindet, dass die Menschen unterschiedliche Interessen und Ansichten haben. Ihre Leistung ist, Frieden zwischen den Menschen herzustellen, indem sie ihre unterschiedlichen Ansichten und Interessen in die politische Willensbildung integriert. Es ist nicht ihre Aufgabe, Unterschiede zu nivellieren oder eine Volksgemeinschaft herzustellen. Das kam erst nach der Weimarer Republik. Die Vorgängerparteien von CDU und CSU wirkten hieran aber tatkräftig mit.
Abgesehen von den politischen sind auch die historischen Kenntnisse Wellenreuthers eher beschränkt. Es gab in den 15 Jahren, in denen die Republik bestand, nur zwei Volksentscheide. Beide sind gescheitert. Der erste zur Enteignung der Fürsten, der von KPD und SPD initiiert wurde, scheiterte unecht, d. h., er scheiterte trotz einer Mehrzahl an Ja-Stimmen an der zu geringen Beteiligung, was möglicherweise auch auf die massiven Drohungen der Junker zurückzuführen ist. Der von den rechtsextremen Parteien und Verbänden unterstützte Volksentscheid gegen den Young-Plan scheiterte hingegen echt und haushoch: Nur 13,8 Prozent der Wahlberechtigten stimmten für den Entwurf. Dass der Volksentscheid zum Popularitätsschub der NSDAP beigetragen hat, ist sicherlich kein Grund, 80 Jahre später Volksentscheide abzulehnen.
Nach der Machtergreifung hat die NSDAP keine Volksentscheide mehr zugelassen. Hitler ließ, um sich seine Politik bestätigen zu lassen, Plebiszite durchführen, aber Plebiszite sind keine Volksentscheide und Deutschland war damals keine Demokratie mehr. Außerdem achtete er darauf, Plebiszite nur zu populären Entscheidungen durchzuführen. Der Krieg oder der Holocaust gehörten nicht dazu.
Seltsamerweise wurden Plebiszite in den jungen Jahren der Bundesrepublik wiederholt durchgeführt. Zuletzt wurde 1998 ein Plebiszit zur Einführung einer Doppelten Staatsbürgerschaft vorgeschlagen. Raten Sie mal, von wem? Genau, CDU und CSU! Wenn sie ihrer Politik ausländerfeindliche Stimmungen zu Nutze machen will, bedienen diese Parteien sich gerne des ansonsten gefürchteten Bürgerwillens, ob nun bei Plebisziten gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft oder einem Referendum gegen den EU-Beitritt der Türkei.
Zweitens können Volksabstimmungen den immer schwierigeren und komplexeren Fragestellungen unserer pluralistischen Welt nicht gerecht werden. Ein Volksentscheid ist ein primitives Verfahren, bei dem eine Frage mit Ja oder mit Nein zu beantworten ist. Im Gegensatz dazu ist unser bestehendes Gesetzgebungsverfahren ein lernendes Verfahren.
Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Nach der ersten Lesung schließt sich eine intensive Behandlung in Ausschüssen an. Sachverständigenanhörungen und Expertengespräche sowie Berichterstattergespräche werden durchgeführt.Zudem wird eine Folgenabschätzung vorgenommen. Teilweise bewertet sogar ein extra eingerichtetes Gremium, der Normenkontrollrat nämlich, den entstehenden Zuwachs an Bürokratie. Das ist ein gründliches Verfahren, bei dem Kompromisse ausgehandelt werden zum Wohle der Allgemeinheit, aber auch zum Wohle von Minderheiten. Bei Volksentscheiden ist ein solch ausgewogenes, auf Kompromissbereitschaft basierendes Entscheidungsverfahren nicht möglich.
Drittens. Für besonders groß halte ich die Gefahr, dass wichtige Sachfragen nicht nach sachbezogenen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern danach, welche Interessengruppe die bessere Lobbyarbeit macht, wie schlagwortartig Parolen unters Volk gejubelt werden oder wer welche Prominenten mit entsprechender Werbewirkung für seine Sache gewinnen kann. Die Folge wäre ein unsachlicher Abstimmungskampf, der auch noch die Gefahr der Manipulation in sich birgt.
Es gibt sehr viele Beispiele, die zeigen, dass unser parlamentarisches System nicht zu sachgerechten Entscheidungen in der Lage ist, beispielsweise das völlig wirkungslose, Verbrechen verharmlosende und rechtsstaatlich bedenkliche Gesetz, mit dem Internetsperren ermöglicht wurden. Wirklich schockiert hat mich jedoch der aufrüttelnde Beitrag von Panorama, der bewies, dass die Abgeordneten nicht die geringste Ahnung von der EU-Verfassung hatten, über die sie noch am selben Tag abstimmten. Und Panorama fragte hauptsächlich nach Inhalten, die nicht neu, sondern bereits durch andere Abkommen längst Wirklichkeit waren.
Der Abgeordnete von heute muss ein Generalist sein, der Kompetenz vorgaukeln können, aber nicht unbedingt haben muss.
Anders sieht es bei Volksentscheiden aus. Die Initiatoren sind spezialisiert auf bestimmte Sachgebiete: Gewerkschaften, Vereine für Umweltschutz, Kinderrechte, Bürgerrechte, Menschenrechte, Wirtschaftsverbände, Unternehmer- und Handwerkervereinigungen, Branchen- und Berufsverbände usw. Im Gegensatz zu den Parteien ballt sich hier tatsächlich der Sachverstand. Zwar haben diese Vereinigungen auch Interessen, die sie durchsetzen wollen – aber dies können sie nur, wenn sie das Volk auch tatsächlich davon überzeugen.
Lobbyismus ist nichts durchweg Schlechtes. Er ist dann schlecht, wenn sich nur die Lobbyisten durchsetzen, die über genügend Geld verfügen, sich ihre Abgeordneten einzukaufen. Lobbyismus bedarf deshalb demokratischer Kontrolle – und die führt das Volk am besten selbst durch.
Dass diese Kontrolle funktioniert, zeigte die Volksabstimmung in Berlin über den Erhalt des Flugplatzes Tempelhof. Er scheiterte trotz hoher Spenden aus der Wirtschaft, der Unterstützung der Springerpresse und der – man glaubt es kaum – CDU.
Diese Tatsache entblößt nicht allein die Heuchelei, mit der die CDU diese Diskussion führt. Sie zeigt auch, dass die Rolle von Medien und Werbung enorm überschätzt wird. Tatsächlich ist es so, dass die Bürger sich die Medien nach ihrer vorgefertigten Meinung aussuchen. Der Medienkonsument will, dass sein Weltbild bestätigt und nicht erschüttert wird. Ein Linker liest keine FAZ, ein Rechter keine taz. Dennoch ist er durchaus dazu in der Lage, zu erkennen, wenn etwas nicht stimmt, weil es heutzutage unmöglich ist, Nachrichten nur aus einer Hand zu erfahren. Der kritische Medienkonsum ist gewährleistet, solange wir eine freie Presse haben.
Viertens ist meines Erachtens nicht einzusehen, warum sich Parlamentarier ihrer Verantwortung entziehen und unpopuläre oder schwierige Entscheidungen dem Volk überlassen sollen. In jeder Legislaturperiode gibt es richtungsweisende Entscheidungen, für die man Politiker bzw. Parteien alle vier Jahre politisch zur Verantwortung ziehen kann.
Diese Möglichkeit, alle vier Jahre die Politiker und die Parteien zur Verantwortung zu ziehen, wäre bei der Gesetzgebung durch Volksentscheide eingeschränkt. Damit würde insgesamt eine Abwertung des Parlaments einhergehen, und es würde zu einem weiteren Bedeutungsverlust beitragen, der bereits durch die Normenflut der europäischen Institutionen und die unsägliche Neigung, politisch brisante Debatten mehr in Talkshows als im Parlament auszutragen, eingetreten ist.
Ingo Wellenreuther hat eines der wesentlichen Elemente der Direkten Demokratie offensichtlich nicht begriffen: Von den drei Stufen der Volksgesetzgebung (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) stellen zwei ein ausdrückliches Mandat an die Abgeordneten dar. Für Volksinitiative und Volksbegehren werden nämlich Unterschriften für eine Gesetzesvorlage gesammelt und dem Parlament vorgelegt, das daraufhin entscheiden kann, sie abzulehnen, anzunehmen oder einen Kompromiss zu suchen. Das Parlament würde gestärkt, nicht aber geschwächt werden. Der Abgeordnete kann sich also gar nicht drücken, sondern wird ausdrücklich von Bürgern dazu aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und klar Stellung zu beziehen. Aber selbst wenn er nicht in ihrem Sinne entscheiden sollte, kann er dafür nicht in jedem Fall bei den nächsten Wahlen abgestraft werden. Im deutschen Wahlsystem gibt es für die Kandidaten genügend Möglichkeiten, sich einer Strafe durch den Wähler zu entziehen, z. B. sichere Listenplätze.
Und nebenbei: Wenn Herr Wellenreuther wirklich etwas gegen die angebliche Normenflut (die in erster Linie dem Verbraucherschutz dient) der europäischen Institutionen hat, hätte er gegen den Vertrag von Lissabon stimmen und eine Neuregelung fordern sollen. Dies hat er nicht getan. Stattdessen beklagt er sich, als wäre er Normalbürger am Stammtisch und kein Abgeordneter. Fürchtete er etwa, dass der Vertrag an seiner Gegenstimme scheitern würde? Wäre die Bundesrepublik in Anarchie versunken, wenn er eine andere Meinung als die seiner Fraktion vertreten hätte?
Fünftens. Letztlich wäre die föderale Grundstruktur unseres Staates tangiert, weil die in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte grundsätzliche Beteiligung der Länder an der Gesetzgebung nicht mehr gewährleistet wäre. Eine Konkurrenzvorlage durch den Bundesrat sehen die Gesetzentwürfe nämlich nicht vor.
Dieses Argument ist unsachlich. Das Grundgesetz schreibt nämlich nicht vor, dass die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung nur durch den Bundesrat gewährleistet werden kann. Es sind auch andere Modelle denkbar, wie das Prinzip der doppelten Mehrheit in der Schweiz (Es muss sowohl die Mehrheit der Bevölkerung als auch der Kantone erreicht werden.). Der Vorschlag von Mehr Demokratie beispielsweise sieht vor, dass ein Gesetz dann durch eine Volksentscheid zustandegekommen ist, wenn die Mehrheiten in den Ländern auch eine Mehrheit im Bundesrat ergeben würden.
Ich habe im Übrigen noch nie verstanden – vielleicht hören Sie zu; dann verstehen Sie es –, warum der Vorschlag, dem Parlament in wichtigen Fragen die gesetzgeberische Entscheidungskompetenz zu entziehen und dem Volk zu übertragen, ausgerechnet zu einem höheren Vertrauen in die Parlamentarier führen soll.
Dem Parlament wird nicht endgültig die Entscheidungskompetenz entzogen. Die Bürgern können die Entscheidungskompetenz an sich ziehen, wenn sie in nennenswerter Zahl der Ansicht sind, die Abgeordneten würden nicht in ihrem Interesse handeln. Dazu würde es aber erst kommen, wenn die Abgeordneten nicht auf den Vorschlag der Initiative eingehen.
Eine Niederlage im Volksentscheid ist für einen Politiker eine Ohrfeige. Direkte Demokratie zwingt Politiker also zu mehr Bürgernähe und Kompromissbereitschaft. Dies wirkt vertrauensbildend.
Was die behauptete höhere Wahlbeteiligung anbelangt – jetzt komme ich zu Berlin –, beweisen nicht nur die in Berlin durchgeführten bzw. bevorstehenden Volksentscheide das Gegenteil. 36 Prozent Wahlbeteiligung bei der Frage „Tempelhof“ und eine in gleicher Höhe erwartete Wahlbeteiligung bei der Frage „Pro Reli“ sprechen eine deutliche Sprache, nämlich: Direkte Demokratie führt eben nicht zu einer höheren Wahlbeteiligung.
Das heißt Abstimmungsbeteiligung. Wahlen sind nicht dasselbe wie Abstimmungen, und das Grundgesetz unterscheidet sie in Artikel 20 ganz klar. Die Abstimmungsbeteiligung ist deshalb niedrig, weil selbstverständlich fast nur die an einer Abstimmung teilnehmen, die sich vom Abstimmungsgegenstand irgendwie betroffen fühlen. Weshalb sollte beispielsweise jemand ohne Kinder oder Kinderwunsch über eine Schulreform abstimmen, wenn er nicht gerade Lehrer ist oder werden will?
Beide Volksentscheide, also sowohl “Tempelhof” als auch “Pro Reli” wurden übrigens von der CDU unterstützt. Es ist schon ziemlich dreist, Volksentscheide abzulehnen und dabei auf seine eigenen Volksentscheide hinzuweisen.
Was das Thema Politikverdrossenheit anbelangt, hat in diesem Zusammenhang der Regierende Bürgermeister von Berlin seinen eigenen Beitrag geleistet, indem er im letzten Jahr vor der Abstimmung verkündete, dass der Berliner Senat unabhängig von der Entscheidung des Volkes über Tempelhof den City-Airport schließen werde.
Die CDU hat die Wahlen in Hamburg und Thüringen auch deshalb verloren, weil sie Volksentscheide verhindert bzw. rückgängig gemacht hat. Wowereit hätte damit rechnen müssen, dass ihm bei der nächsten Wahl Ähnliches widerfahren wäre wie seinem Freund von Beust in Hamburg.
Sowohl SPD als auch CDU haben bereits Volksentscheide kassiert. Es ist heuchlerisch, nur die Schandtaten der anderen und nicht die eigenen zu nennen, erst recht, wenn es um dasselbe Thema geht.
Ingo Wellenreuthers Äußerungen enthüllen das entsetzlich niedrige Niveau und die Unsachlichkeit, mit der die CDU Debatten zur Direkten Demokratie führt. Sie lassen die patriarchalische Ideologie dieser Partei erkennen, die sich durch eine Regierungsbeteiligung dazu berechtigt sieht, Entscheidungen auch gegen den Willen des Souveräns durchzusetzen und dazu auch Volksentscheide rückgängig zu machen. Und sie offenbaren den Mangel an Verantwortungsbewusstsein und Respekt gegenüber dem Volk, der diese Partei prägt.
Seltsamerweise wurden Plebiszite in den jungen Jahren der Bundesrepublik wiederholt durchgeführt. Zuletzt wurde 1998 ein Plebiszit zur Einführung einer Doppelten Staatsbürgerschaft vorgeschlagen. Raten Sie mal, von wem? Genau, CDU und CSU! Wenn sie ihrer Politik ausländerfeindliche Stimmungen zu Nutze machen will, bedienen diese Parteien sich gerne des ansonsten gefürchteten Bürgerwillens, ob nun bei Plebisziten gegen die Doppelte Staatsbürgerschaft oder einem Referendum gegen den EU-Beitritt der Türkei.


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